Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Lebenslagen > Wahlen und Bürgerbeteiligung > Europawahl > Die Wahlorgane

Die Wahlorgane

Wahlorgane bei der Europawahl sind:

  • der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet
  • ein Landeswahlleiter oder eine Landeswahlleiterin und ein Landeswahlausschuss für jedes Bundesland
  • ein Kreiswahlleiter oder eine Kreiswahlleiterin und ein Kreiswahlausschuss für jeden Stadt- und Landkreis
  • ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk
  • mindestens ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Stadt- und Landkreis

Die Mitglieder der Wahlausschüsse und des Wahlvorstands sowie der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin sollen aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Gebiets berufen werden.
Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerber oder Bewerberinnen für die Wahl und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen dürfen nicht Mitglieder eines Wahlorgans sein.
Bei der Auswahl der Beisitzer und Beisitzerinnen für die Wahlausschüsse sollen die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen in der Reihenfolge der bei der letzten Europawahl im jeweiligen Gebiet errungenen Stimmenzahlen angemessen berücksichtigt werden.

Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter oder Stellvertreterinnen und die Schriftführer oder Schriftführerinnen sind unabhängig.
Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Bundeswahlleiter oder Bundeswahlleiterin

Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden vom Bundesinnenministerium berufen.
Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des Bundeswahlausschusses.

Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter oder der Bundeswahlleiterin, acht Beisitzern oder Beisitzerinnen und zwei Richtern oder Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts.

Landeswahlleiter oder Landeswahlleiterin

Der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden von der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle, in Baden-Württemberg dem Innenministerium, berufen.
Der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des jeweiligen Landeswahlausschusses.

Landeswahlausschuss

Der Landeswahlausschuss besteht aus

  • dem Landeswahlleiter oder der Landeswahlleiterin,
  • sechs Beisitzern oder Beisitzerinnen und
  • zwei Richtern oder Richterinnen des Oberverwaltungsgerichts, in Baden-Württemberg des Verwaltungsgerichtshofs.

Kreiswahlleiter oder Kreiswahlleiterin

Der Kreiswahlleiter oder die Kreiswahlleiterin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden von der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle, in Baden-Württemberg dem Innenministerium, berufen.
Der Kreiswahlleiter oder die Kreiswahlleiterin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses.

Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss besteht aus

  • dem Kreiswahlleiter oder der Kreiswahlleiterin als Vorsitzender oder Vorsitzende und
  • sechs Beisitzern oder Besitzerinnen, die vom Kreiswahlleiter oder von der Kreiswahlleiterin berufen werden.

Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherin

Der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin und der Stellvertreter oder die Stellvertreterin werden von der jeweiligen Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle, in Baden Württemberg von den Gemeinden, ernannt.
Der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des Wahlvorstandes.

Wahlvorstand

Der Wahlvorstand besteht aus

  • dem Wahlvorsteher oder der Wahlvorsteherin,
  • dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin und
  • weiteren drei bis sieben von der Gemeindebehörde berufenen Beisitzern oder Beisitzerinnen.
    Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes leiten und überwachen am Wahltag die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.

Freigabevermerk

Stand: 26.02.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine
Sa, 27.04.2024 11:00 Uhr
Frühlingsfest zur Saisoneröffnung
Wo: Alamannen- Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein Vörstetten
Sa, 27.04.2024 14:00 Uhr
Notfalltraining für 12-16 Jährige im Straßenverkehr und Freizeit
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK Vörstetten
Sa, 27.04.2024 15:00 Uhr
„Packsdrauf“ Solarbotschafter-Schulung
Wo: Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 30, Denzlingen
Veranstalter: Gemeindeverwaltungsverband
> mehr Informationen
So, 28.04.2024 10:00 Uhr
Konfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 28.04.2024 14:00 Uhr
Schleifchenturnier
Wo: Tennisplätze
Veranstalter: Vörstetter Tennisverein e.V
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern