Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü zu unserer Instagramseite

Landtagswahl am 8. März 2026

Zur Landtagswahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail oder Internet ) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Vörstetten beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig...

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im
Bürgerbüro, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten, Tel. 07666 9400 -14/ -15.

Der Wahlschein kann bequem über den untenstehenden Link beantragt werden. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten können Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

zum Online-Wahlscheinantrag


Die Online-Beantragung des Wahlscheines ist ab Montag, 12.01.2026, 00:00 Uhr bis Donnerstag, 05.03.2026 um 12.00 Uhr möglich.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.

Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe vor der Wahl. Eine Aufgabe bei der Post sollte bis spätestens Donnerstag, 05.03.2026 erfolgen, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Sie müssen hier noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

Sollte Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.Bitte beachten Sie: wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Bürgerbüro, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten,Tel. 07666 9400 -14/ -15.