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Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Gemeinde Vörstetten möchte für alle Interessenten und Nutzer da sein.

Auch das Online-Angebot soll für alle nutzbar sein.

Die Gemeinde Vörstetten ist insbesondere bemüht, diese Website in Einklang mit den gültigen Gesetzen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetangebot www.voerstetten.de.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Dieses Internetangebot wurde nach den aktuellen Richtlinien geprüft und überarbeitet. Wir arbeiten daran, die ausstehenden Punkte noch zu lösen. Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei oder fehlen noch:

Ein Informationsvideo in Gebärdensprache fehlt im Moment

Das Captcha bei Kontaktformularen ist nicht ausreichend barrierefrei

Der Sicherheitscode ("Captcha") bei Kontaktformularen schützt unsere Formulare vor Spam-Attacken. Er ist daher ein wichtiger Bestandteil unseres Sicherheitskonzepts. Allerdings sind dadurch die Kontaktformulare für Menschen mit Handicap unter Umständen leider nicht ideal bedienbar, da ein wichtiger Bestandteil der Technik darin besteht, automatisierten Programmen den Zugriff auf den Sicherheitscode möglichst zu erschweren. Alternativ steht aber der Kontaktweg über E-Mail, Telefon, Fax oder postalisch zur Verfügung. Diese Technik ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Zum Download stehende Dokumente sind teilweise nicht oder nicht ausreichend barrierefrei

Auf unserer Seite finden Sie auch Dateien im PDF, Word und anderen Formaten. Diese Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Anmerkungen zum verwendeten Zeichensatz ISO-8859-1

Aus technischen Gründen steht die Website aktuell im Zeichensatz ISO-8859-1 zur Verfügung. Dies ist keine Einschränkung der Barrierefreiheit dieser Seite. Gleichwohl ist unser Ziel die Website mittelfristig auf den Universalzeichensatz UTF-8 umzustellen.
 

Sie haben weitere Fragen oder Anmerkungen? So können Sie uns erreichen

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie andere Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Vörstetten
Freiburger Straße 2
79279 Vörstetten
Telefon: 07666 9400 0
Fax: 07666 9400 20
E-Mail:
Klicken Sie hier, um zu unserem Kontaktformular zu gelangen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.02.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2022 überprüft.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die Gemeinde Vörstetten unter den zuvor genannten Kontaktdaten wenden. Bitte schreiben Sie Ihre Rückmeldung möglichst ausführlich, damit wir Ihnen schnell helfen können. Wir sind natürlich bemüht unser Angebot immer besser zu machen und die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

Falls die Gemeinde Vörstetten nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39 375
E-Mail:
Internet: https://barrierefreiheit-bw.de/


Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Wir weisen auch darauf hin, dass die Möglichkeit einer Verbandsklage gemäß des Verbandsklagerechts besteht. Details finden Sie im Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.
Termine
Di, 19.03.2024 20:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Foyer Heinz Ritter- Halle
Veranstalter: Chorios Gesangverein Vörstetten
Fr, 22.03.2024 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung des MGV
Wo: Alamannen- Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein Vörstetten
Sa, 23.03.2024 20:00 Uhr
Frühjahrskonzert
Wo: Heinz Ritter- Halle
Veranstalter: Musikverein Harmonie Vörstetten e.V
Do, 28.03.2024 17:00 Uhr
Verkauf geräucherter Forellen
Wo: Rathausplatz
Veranstalter: ASC Vörstetten
Do, 28.03.2024 19:00 Uhr
Gottesdienst am Gründonnerstag
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern