Mit 15
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
Ferienarbeit
Ferienarbeit bis zu vier Wochen in Vollzeit (35 bis 40 Stunden pro Woche) in einem Jahr ist erlaubt. Akkord- und Nachtarbeit sind nicht erlaubt.
Lehrstelle
Jugendliche können eine Lehrstelle annehmen. Sie können sich dort in die Jugendvertretung des Betriebes wählen lassen.
Kraftfahrzeuge
Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge lenken.
Aufenthalt in Discos und Gaststätten
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person in Discos oder Gaststätten aufhalten.
Eine Ausnahme ist die Anwesenheit bei Veranstaltungen von "anerkannten Trägern der Jugendhilfe". Solche Veranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr besuchen.
Um eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich zu nehmen, dürfen sich Jugendliche in der Zeit von 5 bis 23 Uhr in Gaststätten aufhalten. Das dürfen sie auch, ohne dass eine erziehungsberechtigte Person dabei ist.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.
Lebenslagen
- Familie und Kinder
- Beratungsstellen für Familien
- Familien- und Mütterzentren
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Kinderbetreuung
- Rechte und Pflichten
- Steuerliche Vergünstigungen für Familien
Maihock
Wo: Pergola beim VfR- Clubheim
Veranstalter: Fussballförderverein VfR Vörstetten
Traditionelles Maiwecken
Wo: Vörstetten und Schupfholz
Veranstalter: Musikverein Harmonie Vörstetten e.V
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Pflanzentauschbörse
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V