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Aktuelles aus Vörstetten

Arbeitseinsatz im Fenfgarten

Arbeitseinsatz im Fenfgarten
Arbeitseinsatz im Fenfgarten
Am vergangenen Samstag haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Volkshochschule Emmendingen (VHS Emmendingen) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Vörstetten) Pflegearbeiten wie z.B. die Errichtung einer Benjeshecke im Fenfgarten durchgeführt.

Wir bedanken und bei allen Helfern für den tollen Arbeitseinsatz!
 

Ernteprojekt „Gelbes Band“ - Vörstetten macht mit!

Ernteaktion "gelbes Band"
Jedes Jahr verrottet in der Erntesaison kiloweise Obst auf Streuobstwiesen. Mit dem Ernteprojekt „gelbes Band“ wird die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen unterstützt.

Ein gelbes Band am Stamm signalisiert: An diesem Baum darf gratis und ohne Rücksprache geerntet werden.

Wenn auch Sie eine Streuobstwiese bewirtschaften, aber während der Obstsaison nicht alles selbst ernten können, dann markieren auch sie ihre Bäume mit einem gelben Band. So wissen unsere Bürgerinnen und Bürger jederzeit, wo sie ohne Rücksprache ernten dürfen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass weniger Obst ungenutzt auf der Wiese lieben bleibt und verrottet.

Die Gemeinde Vörstetten unterstützt das Projekt und hat die gemeindeeigenen Bäume bereits markiert. Gerne stellen wir ihnen auch gelbe Bänder zur Verfügung. Diese können im Rathaus abgeholt werden.
 

Bundesweiter Warntag am 14. September 2023

Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.
Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.

Ziele des bundesweiten Warntags:

Der bundesweite Warntag verfolgt auch in diesem Jahr zwei Hauptziele: Zum einen die technische Warninfrastruktur einem Stresstest zu unterziehen und zum anderen die Bevölkerung über das Thema Warnung und die verschiedenen Wege, über die die Behörden Warnungen versenden, zu informieren.

Test der technischen Warninfrastruktur:

Beim Test der technischen Warninfrastruktur sollen die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erprobt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Prozess von der Auslösung einer Warnmeldung bis hin zu ihrem Empfang durch die Bevölkerung durchgespielt und somit auch die Warnmittel selbst erprobt werden.

Auf diese Weise können mögliche auftretende Herausforderungen oder Probleme von den Betreibern der Warnsysteme und von den für die Warnmittel Verantwortlichen identifiziert und im Nachgang behoben werden. Zweck des bundesweiten Warntages ist deshalb ausdrücklich auch, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall noch stabiler und effektiver zu machen.

Sensibilisierung der Bevölkerung:

Neben den technischen Aspekten ist für eine effektive Warnung von zentraler Bedeutung, dass die Bevölkerung weiß, wie Warnung funktioniert. So ist es zum Beispiel wichtig, dass die Menschen die Bedeutung der Sirenensignale an allen Orten, an denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorgehalten werden, kennen.
 

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Ansonsten 30 Euro.
 

Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus)

Asiatische Tigermücke
Asiatische Tigermücke, Quelle: https://tiger-platform.eu/de/stechmuecke-melden/
Die Asiatische Tigermücke ist eine zwischen zwei und zehn Millimeter große, auffällig schwarz-weiß gestreifte Stechmücke. Ein gutes Erkennungsmerkmal ist der weiße Streifen auf Hinterkopf und Rücken und die fünf weißen Streifen an den Hinterbeinen, wobei das letzte Beinglied weiß ist. Sie stammt aus den Tropen und kam vermutlich als „blinder Passagier“ über Schiffe nach Europa.

Der Klimawandel begünstigt durch mildere Winter und höhere Sommertemperaturen die Überwinterung und Vermehrung der aggressiven und tagaktiven Asiatischen Tigermücken. Denn je wärmer, desto wohler fühlen sie sich bei uns.

Doch die Asiatische Tigermücke ist nicht nur lästig, sondern auch eine Gefahr für Menschen. Auch wenn das Übertragungsrisiko bei uns noch gering ist, kann die Asiatische Tigermücke bei hohen Temperaturen tropische Krankheitserreger übertragen. Mit Fortschreiten des Klimawandels steigt als auch das Risiko.

Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Mückenlarven bekämpft und mögliche Brutstätten entfernt werden. Die Tigermücke nutzt zur Eiablage nahezu jegliche Art von Wasseransammlungen. Daher ist es wichtig, dass kleine Wasseransammlungen wie z.B. in Gießkannen, Untersetzern von Blumentöpfen oder –kästen, herumliegendes Kinderspielzeug, aber auch Regentonnen verschlossen, regelmäßig entleert oder beseitig werden. Vogeltränken und Hundenäpfe sollten regelmäßig ausgeleert und neu aufgefüllt werden.

Meldungen können in Form von Einsendungen oder gut ersichtlichen Fotos über
https://tiger-platform.eu/de/stechmuecke-melden/
erfolgen.

Weitere Informationen zur Asiatischen Tigermücke, ihren Erkennungsmerkmalen und der Verbreitung in Baden-Württemberg finden Sie unter
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/kompetenzzentren-netzwerke/arbo-baden-wuerttemberg/
 

Postfiliale: Präsenz auch für Zukunft gesichert

Postfiliale
Nachdem der bisherige Betreiber der Postagentur das Geschäft zum Jahresende schließt, hat die Deutsche Post entschieden, eine eigene Postfiliale zu eröffnen.

Die Gemeinde Vörstetten verfügte zum richtigen Zeitpunkt über freie Gewerbeflächen in der Marchstraße, in welche die Deutsche Post zum Jahreswechsel einziehen soll. Frau Lena Seidel, zuständig für die Akquise von Gewerberäumen der Deutschen Post, freut sich auf die neu sanierten Räume in der Ortsmitte: „Die Deutsche Post bleibt im Zentrum der Gemeinde.“

Lars Brügner, Bürgermeister, ist glücklich, dass eine schnelle Lösung für die Bevölkerung gefunden wurde und die Deutsche Post ihrer Verantwortung gerecht wird: Die Verhandlungen mit der Deutschen Post verliefen flott und zielorientiert.
 

Neue VHS-Außenstellenleitung

VHS
v.l.n.r. Felix Häring, Silke Fanz, Petra Böhler und Lars Brügner
Bürgermeister Lars Brügner und Volkshochschulleiter Felix Häring begrüßten am vergangenen Dienstag die neue VHS-Außenstellenleiterin Silke Fanz. Außerdem verabschiedeten Sie in diesem Zuge Petra Böhler und dankten ihr für ihre siebenjährige Tätigkeit als VHS-Außenstellenleiterin.

Wir wünschen Frau Böhler alles Gute und Frau Fanz einen guten Start in ihrem neuen Amt.
 

Kostenloser Benachrichtigungsservice

Über Störungen der Stromversorgung auf dem Laufenden bleiben –
mit dem kostenlosen Benachrichtigungsservice der Netze BW

Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.

Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.

Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.

Zur Anmeldung:
QR Code
 

Fusssteg im Futterholz beim Regenrückhaltebecken

Fußsteg
Fußsteg
Der Fusssteg in / aus Richtung Silbersee beim Regenrückhaltebecken im Futterholzwald ist letzte Woche zusammengebrochen. Die Gefahrenstelle wurde vorläufig durch unseren Bauhof gesichert. Mittlerweile wurden die Reste des Stegs durch die Stadt Freiburg entfernt.

Eine Umleitung ist möglich: Wenn Sie in Richtung Silbersee nicht nach rechts abbiegen, um den Steg zu nutzen, sondern ca 100 Meter geradeaus fahren oder gehen, führt der Weg scharf rechts zurück auf die andere Seite des Stegs.

Der Steg liegt vollständig auf Gemarkung der Stadt Freiburg. Mit dieser sind wir in Kontakt um zu klären, wann und wie der Steg wieder errichtet wird. Bis dahin bitten wir um Geduld und Verständnis für den Umweg.
 

Freiburger Nachtverkehr „Safer Traffic“: An Wochenendnächten per Taxi ins Freiburger Umland

Taxibereichen des VAG Nachtverkehrs `Safer Traffic`
Nachtschwärmer in Freiburg und in einigen Gemeinden des Freiburger Umlandes können ihre Ziele in den Nächten auf Samstag und Sonntag sowie vor ausgewählten Feiertagen sicher, bequem und preiswert mit dem Öffentlichen Nahverkehr erreichen.
Im Nachtverkehr „Safer Traffic“ fahren die Stadtbahnen rund um die Uhr im Halbstundentakt. Wer entferntere Ziele erreichen möchte, kann auf Anschlusstaxis zurückgreifen. Diese fahren zu verschiedenen Zielen im Kaiserstuhl, im Markgräflerland oder auch in Bereiche nördlich von Freiburg.
Wer ein Anschlusstaxi nutzen will, benötigt einen gesonderten Fahrschein, der 4,00 € kostet. Dieser Fahrschein kann an einigen Verkaufsstellen im Vorverkauf oder in der Straßenbahn am Fahrscheinautomaten erworben werden. Die Taxifahrer verkaufen keine Taxifahrscheine! Fahrgäste mit einer RegioKarte, einem anderen gültigen RVF-Fahrschein oder dem Deutschlandticket bezahlen 4,00 €, während Fahrgäste ohne RVF-Fahrschein einen Fahrpreis von insgesamt 6,70 € zahlen (2,70 € für den Einzelfahrschein und 4,00 € für das Anschlusstaxi).
Es gilt zu beachten, dass der Nachtfahrschein für das Anschlusstaxi bereits in der Stadtbahn entwertet werden muss.
Informationen zu den verschiedenen Zielgebieten und den entsprechenden Abfahrtszeiten der Anschlusstaxis sind auf der Webseite der VAG zu finden (www.safer-traffic.de ).

Die Zielgebiete der Taxibereiche:

Das Zielgebiet Kaiserstuhl umfasst die Gemeinden Hochdorf, Hugstetten, Buchheim, Holzhausen, Neuershausen, Gottenheim, Bötzingen, Eichstetten und Bahlingen.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Moosweiher“ um 1:48 Uhr, 2:48 Uhr, 3:48 Uhr sowie 4:48 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 1, Richtung Landwasser, erreicht, die am Bertoldsbrunnen um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr abfahren.

Das Zielgebiet Markgräflerland umfasst die Gemeinden Schallstadt, Mengen, Leutersberg, Ebringen, Pfaffenweiler, Bad Krozingen, Staufen, Hartheim, Eschbach, Feldkirch und Münstertal.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Munzinger Straße“ um 1:49 Uhr, 2:49 Uhr, 3:49 Uhr sowie 4:49 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 3, Richtung „Haid“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.

Das Zielgebiet Freiburg Norden umfasst die Gemeinden Gundelfingen, Wildtal, Heuweiler, Vörstetten und Reute. Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Gundelfinger Straße“ um 1:46 Uhr, 2:46 Uhr, 3:46 Uhr sowie 4:46 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 4, Richtung „Zähringen“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.

Auch für die Anschlusstaxen, die ab der Haltestelle Laßbergstraße in Richtung Kappel und Ebnet fahren gilt ebenfalls, dass sie mit den Fahrzeugen der Stadtbahnlinie 1, Richtung „Littenweiler“ erreicht werden, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Weitere Informationen findet man unter https://www.vag-freiburg.de/fahrplan/nachtverkehr
 

Vörstetten soll blühen: Planung für „Natur nah dran 2.0“-Projektflächen startet nach Besichtigung und Schulung in Wiesloch

Natur nah dran - Logo
Natur nah dran - Logo
Vörstetten – Vielfältig, naturnah und insektenfreundlich: Am Mittwoch, 17. Mai 2022 nahmen mehr als 60 Vertreterinnen und Vertreter der für 2022 ausgewählten „Natur nah dran“-Kommunen an einer Schulung im Rahmen des NABU-Projekts in Wiesloch teil. Mit dabei waren auch 3 Mitarbeiter aus Vörstetten: Karsten Pfeffer, Niklas Hettich und Mareen Weis. Die Teilnehmenden erhielten viele Anregungen und Tipps, wie sie im Siedlungsraum artenreiche Lebensräume für Wildbienen, Distelfinken und Schwalbenschwänze schaffen. Sie besuchten bereits naturnah umgestaltete Wildstaudenflächen und Wildblumenwiesen, die die Stadt Wiesloch 2019 im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ angelegt hatte.

Am 22. Mai 2023 begann daraufhin die konkrete Planung für Vörstetten mit einer Begehung vor Ort. Dazu kamen Sebastian Frey, Dipl. Landschaftsökologe und Martin Klatt, ein Mitarbeiter des NABU zu Besuch. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde erkundeten sie, wie sich auch Grünflächen in Vörstetten naturnah umgestalten lassen.

Besuch von Fachleuten: So entstehen bald kleine Biotope mitten in Vörstetten
Dabei nahmen sie Flächen in Augenschein, die hier im Laufe des Projekts in kleine Biotope umgewandelt werden sollen. Die Fachleute begutachteten dabei die jeweiligen Standorte und gaben erste Empfehlungen für die passenden Maßnahmen. Bei besonders nährstoffreichen Flächen mit starkem Unkrautdruck empfiehlt es sich zum Beispiel, den gesamten Boden auszutauschen. Erst im Anschluss werden heimische Wildstauden gepflanzt oder Wildblumen eingesät. Diese brauchen nämlich besonders mageren Boden, um wachsen zu können.

Die Begehung der Flächen bildet gemeinsam mit der Schulung die Grundlage für den nächsten Schritt: die Detailplanung für die ausgewählten Flächen. Anschließend geht es dann an die Umsetzung. „Das Entscheidende dabei ist: Geduld, Geduld, Geduld“, betonte NABU-Projektleiter Martin Klatt. Das bestätigten die Erfahrungen aus Kommunen wie Wiesloch, die bereits länger ihre Flächen umgestalten, so Klatt weiter: „Dabei kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz. Auf manchen Flächen funktioniert das oft auf Anhieb gut, andere brauchen vielleicht etwas länger. Deshalb ist es wichtig, die Bevölkerung von Anfang an mit einzubeziehen, etwa über Artikel im Amtsblatt oder Führungen.“

Wildpflanzenflächen sind gut für Insekten und sparen langfristig Arbeit
Warum sich das für die Natur und die teilnehmenden Kommunen lohnt, erläuterte Martin Klatt in der Schulung: „Auf den Projektflächen entstehen wertvolle Wildpflanzenflächen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter entwickeln werden. Für die Insekten zählt jeder Quadratmeter. Bei der Anlage naturnaher Flächen gibt es einiges zu beachten. Zwar sehen beispielsweise einjährige Blühmischungen im ersten Jahr toll aus, müssen aber jährlich neu eingesät werden und verursachen daher in der folgenden Zeit mehr Arbeit. Deshalb setzen wir bei ‚Natur nah dran‘ auf mehrjährige Pflanzengemeinschaften, die zum jeweiligen Standort passen und die Flächen für viele Jahre zu wertvollen Biotopen machen.“



Teilnehmende Kommunen
An der Schulung nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe der für 2023 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen teil. Das sind: Bad Waldsee, Baienfurt, Böblingen, Ehingen, Eppelheim, Herrenberg, Hessigheim, Nürtingen, Rheinstetten, Schorndorf, Schwendi, Singen, Vörstetten, Wallhausen, Weil der Stadt und Wolfschlugen.

Hintergrund
Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Von 2022 bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemeinden gefördert. In der ersten Projektstaffel wandelten von 2016 bis 2021 bereits 61 Kommunen über 230.000 Quadratmeter naturnah um.

Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de.
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Wichtige Informationen zum Glasfaserausbau durch Unsere Grüne Glasfaser in Vörstetten

UGG
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Glasfaserausbau in Vörstetten durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) geht mit großen Schritten voran. Bald folgt die etappenweise Installation des Glasfaser-Hausanschlusses in den einzelnen Häusern und Wohnungen. UGG setzt alles daran, die noch ausstehenden Arbeiten so effizient wie möglich abzuwickeln, damit Sie schnellstmöglich vom neuen leistungsfähigen Glasfaser-Internet Gebrauch machen können.
Bauarbeiten in Vörstetten
Die Bauarbeiten in Vörstetten wurden bereits im April 2023 wieder aufgenommen. In enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt werden nur solche Maßnahmen ergriffen, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf in Ihrer Kommune weiterhin gewährleisten. Für die Arbeiten nimmt UGG keine öffentlichen Mittel in Anspruch, sondern baut rein eigenwirtschaftlich aus.

Hinweise zur Aktivierung des neuen Glasfaser-Hausanschlusses
Der Ausbau beinhaltet viele Teilabschnitte bis zur Fertigstellung: Wir möchten daher noch einmal darauf hinweisen, dass ein bloßer Glasfaser-Hausanschluss in Ihrer Immobilie nicht unmittelbar für einen nutzbaren Zugang zum Netz sorgt. Für die individuelle Nutzung der gelegten Hausanschlüsse sind zunächst der Ausbau und die anschließende Aktivierung des gesamten Netzes erforderlich. Sobald der individuelle Hausanschluss aktiviert und für Sie nutzbar ist, werden Sie hierüber individuell von Ihrem gewählten Internetanbieter informiert. Bei Fragen zu Ihrem Internetvertrag oder zu Ihrem Router wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Internetanbieter. In Vörstetten stehen Ihnen die Internetanbieter o2 und Stiegeler zur Auswahl.
Nehmen Sie Kontakt auf
Sollten Sie Fragen zum Glasfaserausbau oder den Hausanschlüssen in Vörstetten haben, können Sie über das Kontaktformular auf der UGG-Website oder über die Hotline (0800 410 1 410) Kontakt zu UGG aufnehmen. Bei Fragen zum eigenen Internetanschluss ist
der beauftrage Internetanbieter der richtige Ansprechpartner.
 

Wechsel im Forst: Förster Bernd Nold geht, Försterin Julia Lindinger kommt

Försterin, Julia Lindinger
Bernd Nold und Julia Lindinger
Förster Bernd Nold verlässt nach über 20 Jahren auf eigenen Wunsch hin beruflich den Landkreis Emmendingen. Er wechselt zum 1. April 2023 zur Forstdirektion an das Regierungspräsidium Freiburg, von wo er landesweit für die forstliche Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik zuständig sein wird.

Neue Ansprechpartnerin für die Wälder in Sexau, Denzlingen, Vörstetten und Reute wird ab dem 1. April 2023 Försterin Julia Lindinger sein. Seit zwei Jahren ist die 27-jährige gebürtige Siensbacherin bereits beim Forstamt Emmendingen tätig. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war bisher die Mitarbeit im Holzverkauf aus den vielen Privat- und Gemeindewäldern. Gleichzeitig war sie als Revierleiterin für rund 1100 Hektar Waldfläche in Yach zuständig. Dort hat sie die 70 Privatwaldbesitzer intensiv beraten und betreut. Kontaktdaten ab dem 1. April 2023 zu Revierförsterin Julia Lindinger: Mobil: 0175 885 81 96; E-Mail: .

Quelle: Landratsamt Emmendingen
Foto: Bernd Nold und Julia Lindinger
 

Sprechzeiten der Integrationsmanagerin und Flüchtlingssozialarbeiterin des Caritasverbandes

Die Sprechzeiten der Integrationsmanagerin und Flüchtlingssozialarbeiterin für geflüchtete Menschen finden immer am Donnerstag von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt.
Termine können nur nach Vereinbarung stattfinden.
Kontaktdaten
Hanna Schiebel
Mobil: 0173 5481883 (auch per WhatsApp möglich)
Mail:
 

Öffentliche Bekanntmachung

Langacker
Langacker
Öffentliche Auslegung
2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ (Gemeinde Vörstetten)

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen, Vörstetten und Reute hat am 25.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung
Um der anhaltenden Nachfrage an gewerblichen Bauflächen nachzukommen, soll am westlichen Rand der Gemeinde Vörstetten die gewerbliche Baufläche „Langacker II“ im Anschluss an die bestehenden Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Mit der Flächennutzungsplanänderung soll der Flächenbedarf der ortsansässigen Unternehmen in der Gemeinde Vörstetten bedient und damit der Gewerbestandort nachhaltig gestärkt werden.

Lage des Plangebiets
Die 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ liegt im Westen des Siedlungsgebietes der Gemeinde Vörstetten und schließt direkt an das bestehende Gewerbegebiet „Langacker“ bzw. „Grub“ an. Es umfasst ca. 1,7 ha. Es wird im Südosten durch die Straße „Langacker“ sowie durch das bestehende Gewerbegebiet und im Südwesten durch die K5131 begrenzt. Nordwestlich und nordöstlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im Einzelnen gilt der zeichnerische Teil der 2. Flächennutzungsplanänderung vom 16.01.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt mittels schwarzer, durchbrochener Linie dargestellt:



Der Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung, Flächensteckbrief und Umweltbericht sowie weiteren umweltbezogenen Informationen vom
10.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023
in den Rathäusern aller drei Mitgliedsgemeinden während der üblichen Dienstzeiten (Öffnungszeiten) öffentlich ausgelegt.

  • Rathaus der Gemeinde Denzlingen, Bauamt, Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
  • Rathaus der Gemeinde Reute, Hinter den Eichen 2, 79276 Reute; Dienstzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstagnachmittag von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
  • Rathaus der Gemeinde Vörstetten, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Beteiligungsunterlagen finden Sie ab dem 10.03.2023 auf den Internetseiten der
Gemeinde Denzlingen unter https://www.denzlingen.de/eip/pages/bebauungsplaene-im-verfahren.php (www.denzlingen.de  Planen & Bauen  Bauleitplanung und Gemeindeentwicklung  Bauleitpläne im Verfahren)
der Gemeinde Vörstetten unter https://www.voerstetten.de/eip/pages/oeffentliche-bekanntmachungen.php (www.voerstetten.de  Aktuelles  Öffentliche Bekanntmachungen) sowie
der Gemeinde Reute unter https://www.reute.de/unsere-gemeinde/bekanntmachungen (www.reute.de  Unsere Gemeinde  Informativ  Bekanntmachungen) sowie unter https://www.reute.de/index.php?id=1160 (www.reute.de  Rathaus & Service  Aus dem Rathaus).

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • ein Umweltbericht von Januar 2023 zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Aussagen zu Naturschutz (Pflanzen, Tiere, Schutzgebiete, Biotoptypen), zu Geologie und Boden, zu Erholungsfunktion und menschlicher Gesundheit, zum Flächenverbrauch, zum Grundwasserschutz, zu Klima und Luftqualität, zu Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgütern einschließlich aller Wechselwirkungen zwischen diesen Umweltbelangen, ihren Sekundärwirkungen und Kumulationswirkungen.
  • einzelne Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und dessen näheres Umfeld zu den Themen Artenschutz, Altlasten/Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserhaushalt, Naturschutz und Landwirtschaft sowie Flächenverbrauch.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – bei den drei Mitgliedsgemeinden (Anschriften s.o.) sowie per E-Mail an abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Denzlingen/Vörstetten/Reute, den 02.03.2023


gez. Markus Hollemann
Verbandsvorsitzender
Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute
 

Übergabe dreier Defibrillatoren an die Gemeinde Vörstetten

Defibrillatoren
Defibrillatoren
Am 06.02.23 übergab die „Region der Lebensretter“ und der DRK Ortsverein Vörstetten 3 Defibrillatoren an die Gemeinde.
Der DRK Ortsverein Vörstetten hatte im Herbst die Initiative ergriffen, um frei zugängliche Defibrillatoren in Schupfholz und Vörstetten zu installieren.
Diese erhöhen bei Herz-/Kreislaufstillständen, bzw. bei Kammerflimmern des Herzens die Überlebenschance deutlich.
Sie sind am Rathaus, der Heinz Ritter-Halle und in der Kaiserstuhlstraße in Schupfholz installiert und können von jeder Person, auch von Laien, bedient werden.
Mit den Gesamtkosten von 15.000€ sind die Geräte inklusive GPS-Ortungssystem, die beleuchteten und beheizten Behälter sowie die Wartung für die nächsten acht Jahre abgedeckt.
Bürgermeister Lars Brügner dankte den Initiatoren und den vielen Spenderinnen und Spender für die Anschaffung der Geräte. Stellvertretend für alle nahmen Herr Harald Nübling, Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau und Frau Yvonne Ritter, Dorfbäckerei Ritter Vörstetten, an der Übergabe teil. Diese Unternehmen hatten jeweils einen vierstelligen Betrag zur Verfügung gestellt.

Foto: ©Bruno Meyer
Personen von links nach rechts: Bürgermeister Lars Brügner, Harald Nübling (Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau), Yvonne Ritter (Dorfbäckerei Ritter), Katja Merz (Bereitschaftsleitung DRK Vörstetten), Andrej Hog (2. Vorsitzender des DRK Vörstetten), Alexander Breisacher (DRK KV Emmendingen/Region der Lebensretter), Jens Cornelis (Kassierer DRK Vörstetten)
 

Wir sind jetzt eine Fairtrade-Gemeinde!

Übergabe der Urkunde zur Fairtrade-Gemeinde
Übergabe der Urkunde zur Fairtrade-Gemeinde
Wir freuen uns, dass wir am vergangenen Sonntag offiziell zur Fairtrade-Gemeinde ernannt wurden und im Rahmen des Bürgertages von Fairtrade Deutschland die Urkunde überreicht bekommen haben.
Ab jetzt dürfen wir uns offiziell Fairtrade-Gemeinde nennen.

Als Fairtrade-Gemeinde können sich Gemeinden bewerben. Für den Titel Fairtrade-Gemeinde muss eine Kommune nachweislich fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel in allen Ebenen einer Kommune widerspiegeln.

Wir freuen uns riesig über diese Auszeichnung.

In diesem Zuge möchten wir uns recht herzlich bei allen Vereinen und Institutionen bedanken, die den Bürgertag in irgendeiner Form unterstützt oder mit einem Stand bereichert haben.
 

Verbandsgemeinden spenden Inkubator für das Igelnetzwerk Südbaden

Igel
Foto rechts oben: Die Bürgermeister Brügner, Hollemann und Schlegel übergeben den Inkubator an das Igelnetzwerk Südbaden V.l.n.r.: stellv. Vorsitzende Geraldine Hoffmann-Tournier, Beisitzerin Silke Kirste, Bürgermeister Markus Hollemann, Bürgermeister Michael Schlegel, Vorsitzende Birgit Schlegel, Pressesprecherin Anette Schmiderer, Bürgermeister Lars Brügner, Kassenwartin Anja Schenk, Beisitzer Michael Lipps (nicht auf dem Foto: Schriftführerin Marita Ferch)
Nicht nur exotische Tiere wie Pandas und Eisbären sind vom Aussterben bedroht. Auch viele einheimische Tierarten, u.a. der Igel, kämpfen ums Überleben. Die moderne Landwirtschaft hat den natürlichen Lebensraum der Igel weitgehend zerstört. Der großflächige Einsatz von Pestiziden, der Einsatz von Mährobotern, zunehmende Flächenversiegelung sowie der Klimawandel sind weitere Bedrohungen. Auch Gärten bieten selten noch geeignete Nist- oder Überwinterungsmöglichkeiten.

Die gemeinsame Spende der Gemeinden Denzlingen, Reute und Vörstetten unterstützt die ehrenamtliche Arbeit des Igelnetzwerks Südbaden. „Wir freuen uns über die großzügige Spende“, so die die Vorsitzende Birgit Schlegel. Mit dem neuen, in der Igelpflege vielseitig einsetzbaren Inkubator (Brutkasten) können schwache und verletzte Igel – insbesondere Igelbabys – mit Wärme, Luftfeuchtigkeit und Sauerstoffzufuhr unterstützt werden. In der Igelstation werden kranke, verletzte sowie untergewichtige Igel und verwaiste Igelbabys medizinisch versorgt und aufgepäppelt, bis sie wieder ausgewildert werden.

„Das Engagement der zahlreichen Helferinnen und Helfer des Igelnetzwerks Südbaden ist bewundernswert und lebensrettend“, sind sich die drei Bürgermeister Markus Hollemann, Michael Schlegel und Lars Brügner einig. „Der Klimawandel hat weitreichende Konsequenzen und es freut uns, dass wir die Arbeit des Igelnetzwerks Südbaden ein Stück weit unterstützen können.“

Einen aktuellen Bericht über das Igelnetzwerk Südbaden (Vorsitzende Birgit Schlegel, Vörstetten) finden Sie in der Mediathek von SWR/Landesschau 05.04.2022/Rubrik „Kurz und Bunt“ unter dem folgenden Link ab Minute 18.55 bis Minute 20.45:


https://www.swrfernsehen.de/landesschau-bw/landesschau-baden-wuerttemberg-vom-542022-100.html.

Fotos: Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute
 

Richtiges Befüllen und Entleeren von Schwimmbecken und Pools im eigenen Garten

Pool
Die Badezeit hat begonnen. Einen eigenen Pool im Garten zu haben ist wunderbar. Aber wie befülle ich das Becken? Wie viel Wasser benötigt der Pool? Soll ich zum Befüllen Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung nehmen? Oder Wasser aus einem Gartenbrunnen? Und wohin mit dem gebrauchten Wasser?

Das Kommunal- und Prüfungsamt und das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamtes Emmendingen haben auf die gängigsten Fragen Hinweise zum Befüllen und Entleeren von Swimmingpools zusammengestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise, damit das Befüllen und Entleeren Ihres Pools kein teures "Vergnügen" wird.

Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken und Pools auf privaten Grundstücken:
1. Befüllung
Die Befüllung von Schwimmbecken/Pools erfolgt i. d. R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Man kann nicht davon ausgehen, dass Grundwasser qualitativ immer unbedenklich ist. Daher ein Appell an alle Poolbesitzer, nur hygienisch einwandfreies Wasser mit Trinkwasserqualität für die Pools zu verwenden.

Rechtslage:
Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen die Wasserabnehmer nach den gemeindlichen Wasserversorgungssatzungen ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser decken. Dies gilt auch für die Befüllung von privaten Schwimmbecken/Pools (Anschluss- und Benutzungszwang). Eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden.
Eine Entnahme aus einem eigenen Brunnen ist nur zulässig, wenn für diesen Zweck eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde vorliegt. Diese wird i.d.R. innerorts aus Vorsorge- und Grundwasserschutzgründen für die Befüllung von Schwimmbecken/Pools im Privatbereich aufgrund des Klimawandels und des sich zunehmend einstellenden Wassermangels in den Sommermonaten nicht mehr erteilt. Es besteht hierfür auch keine Notwendigkeit, da es die Möglichkeit gibt, hygienisch einwandfreies Wasser aus dem öffentlichen Netz zu verwenden.

2. Entleerung
Poolwasser muss generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Bei Pools am Haus ist dies in der Regel kein Problem, in Kleingartenanlagen jedoch schon. Wenn keine öffentliche Abwasserentsorgung möglich ist, müssen Abwasserentsorger das Poolwasser mit einem Fahrzeug abpumpen und ordnungsgemäß entsorgen.
Wasser, das nach der Nutzung als „Schwimmbadwasser“ anfällt, ist Abwasser im Sinn des Wassergesetzes: Hierzu zählen nicht nur große Schwimmbecken, sondern auch die mobilen größeren Pools, die im Sommer im Garten aufgestellt werden. Das „Schwimmbadabwasser“ darf daher nicht auf dem Grundstück versickert, in den
Regenwasserkanal oder ein Gewässer eingeleitet, sondern muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden!
Wenn behandeltes Wasser aus dem Pool einfach versickert, in einen Regenwasserkanal oder sogar in ein natürliches Gewässer fließt, kann dies nicht nur einen negativen Einfluss auf Pflanzen haben, sondern kann auch zu einer Schädigung von Wasser- und Bodentieren sowie des Grundwassers führen.

Rechtslage:
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss nach den aktuellen Regelungen der Wassergesetze der beseitigungspflichtigen Kommune zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation überlassen werden.
Wasser in Schwimmbecken/Pools wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z.B. hygienisch) verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie durch z.B. Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken/Pools dar, das bei Einleitung in den Untergrund den Boden und das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst.

3. Gebühren
Die Wasser- und die Schmutzwassergebühr wird nach der Trinkwassermenge berechnet. Die Schmutzwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools über den Hauptwasserzähler bzw. des zusätzlichen geeichten Wasserzählers gemessen wurde. Eine Minderung der Schmutzwassergebühr ist nicht möglich, da (wie unter 2. erläutert) das Poolwasser als Schmutzwasser einzustufen ist.

Nähere Informationen über die aktuelle Höhe der Wasser- und Schmutzwassergebühr erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

4. Überwachung durch die Gemeinde
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 11). Die Einzelheiten sind in der Wasserversorgungs- sowie der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt. Die Gemeinde hat darüber zu wachen, dass die Vorschriften der Satzungen eingehalten und die auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden (§ 11 GemO; § 44 Abs. 6 sowie § 46 Abs. 6 WG B-W).
Hierzu hat die Gemeinde sowohl ein Auskunftsrecht als auch ein Zutrittsrecht auf das Grundstück und kann somit im Bedarfsfall Kontrollen durchführen (§ 11 GemO, § 99 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a KAG). Ein Verstoß gegen den Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 142 GemO).
 

Streuobstzensus Landkreis Emmendingen

Auf den Gemarkungen Denzlingen, Maleck, Mundingen, Reute, Vörstetten, Weisweil, Wyhl wurde der Streuobstbestand vollständig kartiert.
Somit wurden die einzelnen Bäume mit Obstart, Standort, sowie mit Eigenschaften die die Vitalität, Ertragsfähigkeit und den ökologischen Wert charakterisieren erfasst.

Über nachfolgenden Link können sie die Karten einsehen:

Streuobstzensus Landkreis Emmendingen
 
Termine
So, 24.09.2023 14:00 Uhr
Saisonabschluss
Wo: Tennisplatz
Veranstalter: Tennisverein
So, 24.09.2023 9:30 Uhr
Erntedank Viertele-Gottesdienst
Wo: Vörstetten
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde
Sa, 30.09.2023 15:30 Uhr
Gemeinschaftsübung (GVV)
Wo: vermutl. Vörstetten
Veranstalter: Feuerwehr und DRK Vörstetten
Sa, 07.10.2023 17:00 Uhr
- So, 08.10.2023 11:00 Uhr

Jubiläum
Wo: Dorfplatz
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
So, 08.10.2023 10.00 Uhr
Musik. Gottesdienst mit Chorios und dem Musikverein zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
Wo: Ev. Kirche
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern