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Aktuelles aus Vörstetten

Schadstoffmobil kommt nach Vörstetten

Das Schadstoffmobil kommt am 19.03.2024 von 14 bis 15:30 Uhr an die Heinz Ritter-Halle.

  • Beim Schadstoffmobil können kostenlos alle Abfälle mit gefährlichen Stoffen abgegeben werden. Dazu zählen Chemikalien jeder Art, Lacke und Lasuren, lösungsmittelhaltige Farben, Holzschutzmittel, Verdünnung, Akkus und Batterien, Autopflegemittel, Altöl (max.10 Liter), Frostschutzmittel usw.
  • Wandfarbe von Renovierungen enthält keine Schadstoffe, ist wasserlöslich und wird deshalb beim Schadstoffmobil nicht angenommen. Wandfarben am besten eintrocknen lassen und über die graue Tonne entsorgen, die leeren Eimer nimmt der Recyclinghof an.
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen können abgegeben werden (Achtung: Glühbirnen bitte über die graue Tonne entsorgen).
  • Frittierfett und Speiseöl werden beim Schadstoffmobil angenommen.
  • Alte Medikamente bitte immer beim Schadstoffmobil abgeben (nicht in der grauen Tonne!) und am besten in der Originalpackung vorbeibringen.
  • Flüssige Stoffe in Kanistern sind auf eine Behältergröße von max. 20 Liter beschränkt.
  • Bitte die Problemabfälle immer nur direkt beim Schadstoffmobil abgeben, immer verschlossen und wegen der Zuordnung am besten in der Originalverpackung abgeben.
  • Wer beim Sammeltermin in seiner Gemeinde verhindert ist, kann jeden anderen Sammeltermin nutzen.
  • Weitere Infos zur Schadstoffsammlung gibt’s unter www.landkreis-emmendingen.de und per Telefon 07641 451 97 00
 

Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:

In der Zeit vom 25.03.2024 bis 28.03.2024 wird die Straße in Höhe der Bühlackerstraße 9 vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Am 12.03.2024 im Zeitraum von 08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr wird die Mattenstraße vollgesperrt. Stellenweise werden Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
 

Öffentliche Verbandsversammlung

Am Mittwoch, 13.03.2024, 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses,
Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Verbandsversammlung statt.



Tagesordnung:


Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

2. Fragen und Anregungen der Zuhörer (Fragestunde)

3. 3. FNP-Änderung "Westliche Käppelematten" - Offenlagebeschluss

4. Verschiedenes (Fragestunde)




Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
 

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses (GVV)

Am Mittwoch, 13.03.2024, 17:00 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses,
Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute statt.


Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Vergaben

1.1. Schulentwicklung Bildungszentrum - Neubau Ruth-Cohn-Schule
- Vergabe von Bauleistungen/ Estricharbeiten und Baureinigung

2. Verschiedenes


Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
 

frelo jetzt in Vörstetten

frelo jetzt in Vörstetten
Seit Montag, 26.02.2024 befindet sich die frelo-Station des regionalen Fahrradverleihsystems der Firma nextbike by TRIER mit fünf Fahrrädern direkt von dem Rathaus.
Mit der Teilnahme an einer Testphase wird zunächst analysiert, wie gut das Angebot angenommen wird.


frelo - so geht´s!
 

Sperrfrist für Gehölzschnitte

Das Schneiden und Fällen von Bäumen, Hecken und Sträuchern in öffentlichen und privaten Bereichen ist vom 01. März bis 30. September untersagt. Diese Maßnahme dient zum Schutz der Tierwelt während der Brut- und Setzzeit. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich an diese Vorschrift zu halten.
 

Hinweis für Verkehrsteilnehmer

In der Zeit vom 26.02.2024 bis 15.03.2024 (davon max. 1 Arbeitstag) wird im Bereich der Kaiserstuhlstraße/Freiburger Straße aufgrund von Leitungsarbeiten die Geschwindigkeit reduziert. Die Baustelle wird in dieser Zeit abgesichert.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
 

Erfolgreicher erster Landschaftspflegetag in Vörstetten

LPT 2024
Am vergangenen Samstag versammelten sich 140 engagierte Teilnehmer mit ihren Gummistiefeln zum ersten Landschaftspflegetag in Vörstetten. Neben den traditionellen Streuobstflächen stand in diesem Jahr auch der Wald im Fokus des Einsatzes. Unter der fachkundigen Anleitung von Revierförsterin Julia Lindner wurden junge Eichen beschnitten, um zukünftigen Generationen hochwertiges Holz zu sichern.
Bewaffnet mit Astscheren und Sägen machten sich die Teilnehmer an die Arbeit. Auf den Streuobstwiesen wurde ebenso gezielt geschnitten, denn nur ein präziser Schnitt garantiert später einen reichen Ertrag an Äpfeln.

Nach intensiver Arbeit gab es eine Pause mit erfrischenden Getränken und stärkendem Essen. Nach sechs Stunden Einsatz waren mehrere Hänger mit Schnittgut gefüllt, das unter anderem für das Scheibenfeuer verwendet wurde.

Wir möchten uns bei allen Beteiligten herzlich für ihren Einsatz und die gelungene Veranstaltung bedanken und bitten um Verständnis, dass trotz der großen Teilnehmerzahl nicht alle Flächen bearbeitet werden konnten.
 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten

Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 11. März 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Freiburger Straße 2 herzlich eingeladen:

Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr


Tagesordnung:

1. Fragemöglichkeit für Zuhörer

2. Bestätigung der Niederschrift

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Blutspenderehrung 2024

5. Sozialer Wohnungsbau Marchstraße 31
- Vergabe von Bauleistungen / 4. Ausschreibungspaket

6. Vergabekriterien für die Wohnungen der Gemeinde Vörstetten

7. Erschließungsträger für Baugebiet "Krummacker"

8. Erschließung des Neubaugebietes Krummacker
- Vergabe von Ing. Leistungen

9. Verschiedenes, Fragen und Anregungen

10. Fragemöglichkeit für Zuhörer
 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten

Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 26. Februar 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Freiburger Straße 2 herzlich eingeladen:

Gemeinderat, Beginn: 19:00 Uhr


Tagesordnung:

1. Fragemöglichkeit für Zuhörer

2. Bestätigung der Niederschrift

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

5. Bebauungsplan „Schupfholz/Gehren – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss

6. Verschiedenes, Fragen und Anregungen

7. Fragemöglichkeit für Zuhörer
 

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten

Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 19. Februar 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Freiburger Straße 2 herzlich eingeladen:

Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr


Tagesordnung:

1. Fragemöglichkeit für Zuhörer

2. Bestätigung der Niederschrift

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Beratung und Beschlussfassung:
a. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Vörstetten für HJ 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027

b. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm für 2023 bis 2027

c. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027

5. Bebauungsplan „Sulzgasse – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss

6. Bebauungsplan „Langacker II – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss

7. Rheintalbahn: Planfeststellungsbeschluss im PFA 8.1 Riegel-Freiburg

8. Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz BW für die Europa-, Kreistags- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

9. Veröffentlichungen im Amtsblatt im Rahmen der Kommunalwahlen am 09.06.2024

10. Außenanlagen der Kindergärten Wirbelwind und Sonnenwinkel

11. Ausübung eines Vorkaufsrechts, Gewann Bohnacker

12. Ausübung eines Vorkaufsrechts, Gewann Tauben

13. Verschiedenes, Fragen und Anregungen

14. Fragemöglichkeit für Zuhörer
 
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer

Am 03.02.2024 wird die Straße in Höhe der Marchstraße 13 vollgesperrt. Stellenweise werden Halteverbote eingerichtet.

Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.

Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
 

Online-Informationsveranstaltungen

Der Verein Carmen e.V. bietet im Januar und Februar kostenlose Online-Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger zu den Themen „Erneuerbare Energien“ und „Energetische Sanierung“. Daher möchten wir Interessierte auf die nachfolgenden Online-Veranstaltungen hinweisen. Die Anmeldung für die WebSeminare erfolgt über die Website.

Mit einer Photovoltaik (PV)-Anlage lässt sich nicht nur ein positiver Beitrag für den Klimaschutz leisten, auch unter wirtschaftlicher Betrachtung ist sie eine lohnende Investition. WebSeminar „Photovoltaik auf dem Eigenheim“ gibt einen Einblick in die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Möglichkeiten, Wirtschaftlichkeit und Eigenverbrauchsoptimierung.

In diesem WebSeminar wird es darum gehen, was die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung für den Einzelnen bedeutet und welche Optionen zur Verfügung stehen um die gesetzlichen Anforderungen zu verfüllen.

In vielen Häusern sorgt eine Wärmepumpe im Winter für wohlig warme Temperaturen und eine PV-Anlage für eigenen Strom vom Dach. Gerade die Kombination beider Anlagen bringt in den meisten Fällen einige Vorteile mit sich.

Dieser Online-Vortrag gibt einen Überblick über Maßnahmen, die sich ohne großartige Einschränkungen und Kosten in den Alltag integrieren lassen um den eigenen Energieverbrauch unter die Lupe zu nehmen und zu senken.

Über wichtige Grundlagen der Gebäudehüllensanierung informiert die Veranstaltung „Energetische Gebäudemodernisierung – Gebäudehülle“ und gibt einen Überblick zu verschiedenen Dämmmöglichkeiten mit Nachwachsenden Rohstoffen.

Das WebSeminar „Heiztechnik 1“ thematisiert den Einsatz von Wärmepumpen, Holzheizungen und hybriden Anlagen mit Solarthermie oder einer PV-Anlage zum Heizbetrieb mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien.

Im Fokus des Vortrags „Heiztechnik 2“ stehen alternative Heiztechnologien wie Eisspeicher, Split-Klimageräte, Infrarotheizungen, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wasserstofferzeugung und –verbrauch.
 

Streupflicht wegen Eis- und Schneeglätte

Es wird hiermit auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 26. Oktober 1989 hingewiesen.

Nach dieser Satzung sind die Straßenanlieger (Eigentümer und Besitzer z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben, verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, die Gehwege und, falls keine Gehwege vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,00 m zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht am Rand der Fahrbahn anzuhäufen. Die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe sind so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mind. 1,00 m zu räumen. Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Wir machen darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.



Parkende Fahrzeuge können den Winterdienst behindern!

Parkende Autos in Kurvenbereichen, in engen Straßen und an Kreuzungen behindern und/oder verzögern den Winterdienst erheblich. Wir bitten Sie deshalb, in den Wintermonaten an kritischen Stellen keine Fahrzeuge abzustellen, damit der Winterdienst reibungslos und zügig durchgeführt werden kann.
 

Initialberatung zu Energetischer Sanierung

Die Gemeinde Vörstetten bietet Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümern eine kostenlose Initialberatung bei ihnen zuhause durch qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater an.
Ziel ist es, einen Überblick über eine geeignete Sanierungsstrategie zu schaffen und Orientierung bei den Fördermöglichkeiten zu bieten.
Durch diese Initiative möchte die Gemeinde Eigentümer effektiv bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen.
Interessierte können sich für weitere Informationen und Terminvereinbarungen bei Klimaschutzmanager Vincent Feist melden unter oder 07666/611- 1748.
 

Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am 22. Januar 2024

Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 22. Januar 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Frei-burger Straße 2 herzlich eingeladen:

Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr


Tagesordnung:

1. Fragemöglichkeit für Zuhörer

2. Bestätigung der Niederschrift

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Einbringung und Beratung des Haushalts 2024 der Gemeinde Vörstetten mit Haushaltssatzung und Finanzplanung sowie der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Wasserversorgung Vörstetten und Abwasserbeseitigung Vörstetten jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027

5. Neuerungen in der Landesbauordnung

6. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Heinz Ritter-Halle

7. Verschiedenes, Fragen und Anregungen

8. Fragemöglichkeit für Zuhörer
 

Änderung Landesbauordnung Baden-Württemberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten darüber informieren, dass die Landesbauordnung Baden-Württemberg geändert wurde. Hintergrund ist insbesondere die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren.
Die Neuerungen sind am 25. November 2023 in Kraft getreten und beinhalten unter anderem, dass Anträge und Bauvorlagen direkt beim Landratsamt Emmendingen als untere Baurechtsbehörde eingereicht werden und nicht mehr wie in der Vergangenheit über die Gemeinde. Nach Ablauf eines Übergangszeitraums soll ab dem 1. Januar 2025 eine Einreichung in Papierform ausgeschlos-sen und nur noch elektronisch möglich sein. Außerdem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass baurechtliche Entscheidungen durch die Baurechtsbehörde von nun an elektronisch bekannt gegeben werden können.
Ebenfalls bedeutend ist die Neuerung, dass keine standardmäßige Nachbarbeteiligung im Rahmen baurechtlicher Verfahren mehr durchgeführt wird. Die Beteiligung angrenzender Nachbarn ist auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Allen beteiligten Nachbarin-nen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, gibt die Baurechtsbehörde ihre Entscheidung nach Abschluss des Verfahrens bekannt.
Wir bieten im Rahmen einer Bauberatung nach wie vor die Möglichkeit an, sich vor Einreichung ei-nes formellen Baugesuchs über die rechtlichen Vorgaben zu informieren und über die planerische Zielsetzung der Gemeinde auszutauschen. Wir freuen uns, wenn Sie das Angebot wahrnehmen und sich hierzu an Herrn Brügner wenden (Tel.: 07666/9400-12,
Mail:l.bruegner@voerstetten.de).
Ihre Gemeindeverwaltung
 

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses GVV

Am Mittwoch, 10.01.2024, 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses, Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusse

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1. Vergaben

1.1 BIZ Neubau Ruth-Cohn-Schule
  • Vergabe von Bauleistungen - Trockenbauarbeiten

2. Verschiedenes

Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
 

Hinweis für Verkehrsteilnehmer

In der Zeit vom 26.02.2024 bis einschließlich 01.04.2024 wird die Fahrbahn in der Grubstraße, Reutener Straße und Denzlinger Straße halbseitig gesperrt. Eine Lichtzeichenanlage wird errichtet. Außerdem wird die Museumsgasse vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
 

Einladung

Zu den öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses und des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 18. Dezember 2023 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses, Freiburger Straße 2, Vörstetten herzlich eingeladen.



I. Bauausschuss, Beginn: 19:15 Uhr


Tagesordnung:


1. Neubau eines Verkaufsraums für Verkaufsautomaten, Kaiserstuhlstraße 1, FN 2951
2. Weiterleitung von Bauanträgen
3. Verschiedenes, Fragen und Anregungen


II. Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr

Tagesordnung:

1. Fragemöglichkeit für Zuhörer

2. Bestätigung der Niederschrift

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Sozialer Wohnungsbau, Marchstraße 31 – Vergabe von Bauleistungen /
Ausschreibungspaket

5. Klima vernetzt Südbaden – Beteiligung an einem Projekt der Netze BW GmbH

6. Anpassung des Konzessionsvertrags Strom

7. Vorstellung des Klimaschutzmanagers Vincent Feist und der Maßnahmen 2024

8. Beschlussvorlage zur Förderung von Balkonmodulen im Rahmen des Klimaschutzkonzepts für die Gemeinde Vörstetten

9. Änderung Redaktionstatut für das Amtsblatt Vörstetten

10. Anname von Spenden

11. Verschiedenes, Fragen und Anregungen

12. Fragemöglichkeit für Zuhörer
 

Ackern für die Artenvielfalt: Praxisschulung für naturnahe Flächen

Natur nah dran
v.l.n.r. Franz Nunhofer und Karsten Pfeffer

Bauhof Vörstetten lernt Blumenwiesen und Wildstaudenbeete für Hummeln, Schmetterlinge und Wildbienen anzulegen


Vörstetten/Bad Waldsee– Schaufeln, Rechen und Zwiebelstecker sind das Lehrmaterial bei „Natur nah dran“. Gemeinsam mit rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Kommunen hat das Bauhofteam Vörstetten in einer Praxis-Schulung am Dienstag, 26. September, in Bad Waldsee mehrere öffentliche Grünflächen mit Wildpflanzen bestückt. Mit dem dort erworbenen Wissen startet nun die Umgestaltung vor Ort: Bis Mitte 2024 werden mit dem NABU-Förderprojekt „Natur nah dran“ artenreiche Wildblumenwiesen und Wildstaudensäume entstehen.

„Die Bevölkerung darf sich auf mehr lebendige Natur direkt vor der Haustür freuen. Schließlich profitieren nicht nur Bienen und Schmetterlinge – sondern die naturnahen Flächen laden Jung und Alt zum Verweilen, Staunen und Erleben ein“, schwärmt NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Beobachten lohnt sich, denn die Flächen verändern sich ständig. Im nächsten Jahr werden noch einige einjährige Pflanzen blühen, etwa Kornblume und Mohn. In den Folgejahren kommen dann die mehrjährigen zum Vorschein und nach und nach etabliert sich eine stabile Pflanzengemeinschaft“, beschreibt Martin Klatt die Dynamik.

„Wir sind gespannt darauf, hier in Vörstetten in die Tat umzusetzen, was wir bei der ‚Natur nah dran‘-Schulung gelernt haben. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir Wildblumen aussähen, Zwiebeln stecken und Stauden pflanzen“, freuen sich Franz Nunhofer und Karsten Pfeffer „Es war toll, sich mit anderen Kommunen auszutauschen, die mit der naturnahen Grünflächenpflege beginnen.“

Der Boden, auf dem Wildpflanzen gedeihen
Bei der Schulung in Bad Waldsee wurde exemplarisch erklärt, wie die Flächen in den übrigen Kommunen angelegt werden sollen. Unter Anleitung der Naturgartenfachleute Dr. Reinhard Witt und Dr. Eva Distler lernten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene Methoden kennen. Dabei kommt es vor allem auf die Vorbereitung des Bodens an. „Je magerer der Boden, desto bunter, also artenreicher“, so Naturgartenplaner Witt. „Außerdem wollen wir keine Samen oder Wurzelstücke von wuchernden Arten im Boden, die nachher die gewünschten Pflanzen verdrängen.“ An einigen Standorten wird der Boden deshalb durch Schotter und Kompost ausgetauscht. Das gibt zunächst ein trostloses Bild ab. Naturgartenplanerin Distler warb für Geduld: „Die neuen Flächen sind nicht mit den verrufenen Schottergärten zu verwechseln, auch wenn sie aktuell so ähnlich aussehen. In einigen Monaten verwandeln sie sich zu Nahrungsquellen für Insekten. Wenn im Frühjahr die ersten Frühblüher aufgehen, profitieren zum Beispiel Hummeln und Mauerbienen.“

Vörstetten gestaltet insgesamt 6 Flächen naturnah um
Die Gemeinde Vörstetten ist eine von 15 Städten und Gemeinden, die dieses Jahr ins NABU-Programm „Natur nah dran“ aufgenommen wurden. Die Förderung umfasst neben finanzieller Unterstützung unter anderem die Schulungen für kommunale Angestellte. Außer Vörstetten] waren Mitarbeitende aus Baienfurt, Böblingen, Ehingen, Herrenberg, Schwendi und Singen zu Gast in Bad Waldsee. Acht weitere Kommunen trafen sich am 26. September in Bad Waldsee zur gleichen Schulung.

Hintergrund:
Das NABU-Projekt „Natur nah dran 2.0“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Von 2022 bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemeinden gefördert. In der ersten Projektstaffel wandelten von 2016 bis 2021 bereits 61 Kommunen über 230.000 Quadratmeter naturnah um.
 

Arbeitseinsatz im Fenfgarten

Arbeitseinsatz im Fenfgarten
Arbeitseinsatz im Fenfgarten
Am vergangenen Samstag haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Volkshochschule Emmendingen (VHS Emmendingen) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Vörstetten) Pflegearbeiten wie z.B. die Errichtung einer Benjeshecke im Fenfgarten durchgeführt.

Wir bedanken und bei allen Helfern für den tollen Arbeitseinsatz!
 

Ernteprojekt „Gelbes Band“ - Vörstetten macht mit!

Ernteaktion "gelbes Band"
Jedes Jahr verrottet in der Erntesaison kiloweise Obst auf Streuobstwiesen. Mit dem Ernteprojekt „gelbes Band“ wird die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen unterstützt.

Ein gelbes Band am Stamm signalisiert: An diesem Baum darf gratis und ohne Rücksprache geerntet werden.

Wenn auch Sie eine Streuobstwiese bewirtschaften, aber während der Obstsaison nicht alles selbst ernten können, dann markieren auch sie ihre Bäume mit einem gelben Band. So wissen unsere Bürgerinnen und Bürger jederzeit, wo sie ohne Rücksprache ernten dürfen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass weniger Obst ungenutzt auf der Wiese lieben bleibt und verrottet.

Die Gemeinde Vörstetten unterstützt das Projekt und hat die gemeindeeigenen Bäume bereits markiert. Gerne stellen wir ihnen auch gelbe Bänder zur Verfügung. Diese können im Rathaus abgeholt werden.
 

Neu im Sortiment!

Thiermondinger Grün
Probieren Sie doch mal das neue Thiermondinger Grün Spezial-Bier!

Es ist sowohl im Rathaus als auch bei Getränke Bürklin erhältlich.


Special Angebot bei Getränke Bürklin:

28 Euro/Kiste

Ansonsten 30 Euro.
 

Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus)

Asiatische Tigermücke
Asiatische Tigermücke, Quelle: https://tiger-platform.eu/de/stechmuecke-melden/
Die Asiatische Tigermücke ist eine zwischen zwei und zehn Millimeter große, auffällig schwarz-weiß gestreifte Stechmücke. Ein gutes Erkennungsmerkmal ist der weiße Streifen auf Hinterkopf und Rücken und die fünf weißen Streifen an den Hinterbeinen, wobei das letzte Beinglied weiß ist. Sie stammt aus den Tropen und kam vermutlich als „blinder Passagier“ über Schiffe nach Europa.

Der Klimawandel begünstigt durch mildere Winter und höhere Sommertemperaturen die Überwinterung und Vermehrung der aggressiven und tagaktiven Asiatischen Tigermücken. Denn je wärmer, desto wohler fühlen sie sich bei uns.

Doch die Asiatische Tigermücke ist nicht nur lästig, sondern auch eine Gefahr für Menschen. Auch wenn das Übertragungsrisiko bei uns noch gering ist, kann die Asiatische Tigermücke bei hohen Temperaturen tropische Krankheitserreger übertragen. Mit Fortschreiten des Klimawandels steigt als auch das Risiko.

Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Mückenlarven bekämpft und mögliche Brutstätten entfernt werden. Die Tigermücke nutzt zur Eiablage nahezu jegliche Art von Wasseransammlungen. Daher ist es wichtig, dass kleine Wasseransammlungen wie z.B. in Gießkannen, Untersetzern von Blumentöpfen oder –kästen, herumliegendes Kinderspielzeug, aber auch Regentonnen verschlossen, regelmäßig entleert oder beseitig werden. Vogeltränken und Hundenäpfe sollten regelmäßig ausgeleert und neu aufgefüllt werden.

Meldungen können in Form von Einsendungen oder gut ersichtlichen Fotos über
https://tiger-platform.eu/de/stechmuecke-melden/
erfolgen.

Weitere Informationen zur Asiatischen Tigermücke, ihren Erkennungsmerkmalen und der Verbreitung in Baden-Württemberg finden Sie unter
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/kompetenzzentren-netzwerke/arbo-baden-wuerttemberg/
 

Postfiliale: Präsenz auch für Zukunft gesichert

Postfiliale
Nachdem der bisherige Betreiber der Postagentur das Geschäft zum Jahresende schließt, hat die Deutsche Post entschieden, eine eigene Postfiliale zu eröffnen.

Die Gemeinde Vörstetten verfügte zum richtigen Zeitpunkt über freie Gewerbeflächen in der Marchstraße, in welche die Deutsche Post zum Jahreswechsel einziehen soll. Frau Lena Seidel, zuständig für die Akquise von Gewerberäumen der Deutschen Post, freut sich auf die neu sanierten Räume in der Ortsmitte: „Die Deutsche Post bleibt im Zentrum der Gemeinde.“

Lars Brügner, Bürgermeister, ist glücklich, dass eine schnelle Lösung für die Bevölkerung gefunden wurde und die Deutsche Post ihrer Verantwortung gerecht wird: Die Verhandlungen mit der Deutschen Post verliefen flott und zielorientiert.
 

Neue VHS-Außenstellenleitung

VHS
v.l.n.r. Felix Häring, Silke Fanz, Petra Böhler und Lars Brügner
Bürgermeister Lars Brügner und Volkshochschulleiter Felix Häring begrüßten am vergangenen Dienstag die neue VHS-Außenstellenleiterin Silke Fanz. Außerdem verabschiedeten Sie in diesem Zuge Petra Böhler und dankten ihr für ihre siebenjährige Tätigkeit als VHS-Außenstellenleiterin.

Wir wünschen Frau Böhler alles Gute und Frau Fanz einen guten Start in ihrem neuen Amt.
 

Kostenloser Benachrichtigungsservice

Über Störungen der Stromversorgung auf dem Laufenden bleiben –
mit dem kostenlosen Benachrichtigungsservice der Netze BW

Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.

Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.

Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.

Zur Anmeldung:
QR Code
 

Fusssteg im Futterholz beim Regenrückhaltebecken

Fußsteg
Fußsteg
Der Fusssteg in / aus Richtung Silbersee beim Regenrückhaltebecken im Futterholzwald ist letzte Woche zusammengebrochen. Die Gefahrenstelle wurde vorläufig durch unseren Bauhof gesichert. Mittlerweile wurden die Reste des Stegs durch die Stadt Freiburg entfernt.

Eine Umleitung ist möglich: Wenn Sie in Richtung Silbersee nicht nach rechts abbiegen, um den Steg zu nutzen, sondern ca 100 Meter geradeaus fahren oder gehen, führt der Weg scharf rechts zurück auf die andere Seite des Stegs.

Der Steg liegt vollständig auf Gemarkung der Stadt Freiburg. Mit dieser sind wir in Kontakt um zu klären, wann und wie der Steg wieder errichtet wird. Bis dahin bitten wir um Geduld und Verständnis für den Umweg.
 

Freiburger Nachtverkehr „Safer Traffic“: An Wochenendnächten per Taxi ins Freiburger Umland

Taxibereichen des VAG Nachtverkehrs `Safer Traffic`
Nachtschwärmer in Freiburg und in einigen Gemeinden des Freiburger Umlandes können ihre Ziele in den Nächten auf Samstag und Sonntag sowie vor ausgewählten Feiertagen sicher, bequem und preiswert mit dem Öffentlichen Nahverkehr erreichen.
Im Nachtverkehr „Safer Traffic“ fahren die Stadtbahnen rund um die Uhr im Halbstundentakt. Wer entferntere Ziele erreichen möchte, kann auf Anschlusstaxis zurückgreifen. Diese fahren zu verschiedenen Zielen im Kaiserstuhl, im Markgräflerland oder auch in Bereiche nördlich von Freiburg.
Wer ein Anschlusstaxi nutzen will, benötigt einen gesonderten Fahrschein, der 4,00 € kostet. Dieser Fahrschein kann an einigen Verkaufsstellen im Vorverkauf oder in der Straßenbahn am Fahrscheinautomaten erworben werden. Die Taxifahrer verkaufen keine Taxifahrscheine! Fahrgäste mit einer RegioKarte, einem anderen gültigen RVF-Fahrschein oder dem Deutschlandticket bezahlen 4,00 €, während Fahrgäste ohne RVF-Fahrschein einen Fahrpreis von insgesamt 6,70 € zahlen (2,70 € für den Einzelfahrschein und 4,00 € für das Anschlusstaxi).
Es gilt zu beachten, dass der Nachtfahrschein für das Anschlusstaxi bereits in der Stadtbahn entwertet werden muss.
Informationen zu den verschiedenen Zielgebieten und den entsprechenden Abfahrtszeiten der Anschlusstaxis sind auf der Webseite der VAG zu finden (www.safer-traffic.de ).

Die Zielgebiete der Taxibereiche:

Das Zielgebiet Kaiserstuhl umfasst die Gemeinden Hochdorf, Hugstetten, Buchheim, Holzhausen, Neuershausen, Gottenheim, Bötzingen, Eichstetten und Bahlingen.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Moosweiher“ um 1:48 Uhr, 2:48 Uhr, 3:48 Uhr sowie 4:48 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 1, Richtung Landwasser, erreicht, die am Bertoldsbrunnen um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr abfahren.

Das Zielgebiet Markgräflerland umfasst die Gemeinden Schallstadt, Mengen, Leutersberg, Ebringen, Pfaffenweiler, Bad Krozingen, Staufen, Hartheim, Eschbach, Feldkirch und Münstertal.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Munzinger Straße“ um 1:49 Uhr, 2:49 Uhr, 3:49 Uhr sowie 4:49 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 3, Richtung „Haid“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.

Das Zielgebiet Freiburg Norden umfasst die Gemeinden Gundelfingen, Wildtal, Heuweiler, Vörstetten und Reute. Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Gundelfinger Straße“ um 1:46 Uhr, 2:46 Uhr, 3:46 Uhr sowie 4:46 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 4, Richtung „Zähringen“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.

Auch für die Anschlusstaxen, die ab der Haltestelle Laßbergstraße in Richtung Kappel und Ebnet fahren gilt ebenfalls, dass sie mit den Fahrzeugen der Stadtbahnlinie 1, Richtung „Littenweiler“ erreicht werden, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Weitere Informationen findet man unter https://www.vag-freiburg.de/fahrplan/nachtverkehr
 

Vörstetten soll blühen: Planung für „Natur nah dran 2.0“-Projektflächen startet nach Besichtigung und Schulung in Wiesloch

Natur nah dran - Logo
Natur nah dran - Logo
Vörstetten – Vielfältig, naturnah und insektenfreundlich: Am Mittwoch, 17. Mai 2022 nahmen mehr als 60 Vertreterinnen und Vertreter der für 2022 ausgewählten „Natur nah dran“-Kommunen an einer Schulung im Rahmen des NABU-Projekts in Wiesloch teil. Mit dabei waren auch 3 Mitarbeiter aus Vörstetten: Karsten Pfeffer, Niklas Hettich und Mareen Weis. Die Teilnehmenden erhielten viele Anregungen und Tipps, wie sie im Siedlungsraum artenreiche Lebensräume für Wildbienen, Distelfinken und Schwalbenschwänze schaffen. Sie besuchten bereits naturnah umgestaltete Wildstaudenflächen und Wildblumenwiesen, die die Stadt Wiesloch 2019 im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ angelegt hatte.

Am 22. Mai 2023 begann daraufhin die konkrete Planung für Vörstetten mit einer Begehung vor Ort. Dazu kamen Sebastian Frey, Dipl. Landschaftsökologe und Martin Klatt, ein Mitarbeiter des NABU zu Besuch. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde erkundeten sie, wie sich auch Grünflächen in Vörstetten naturnah umgestalten lassen.

Besuch von Fachleuten: So entstehen bald kleine Biotope mitten in Vörstetten
Dabei nahmen sie Flächen in Augenschein, die hier im Laufe des Projekts in kleine Biotope umgewandelt werden sollen. Die Fachleute begutachteten dabei die jeweiligen Standorte und gaben erste Empfehlungen für die passenden Maßnahmen. Bei besonders nährstoffreichen Flächen mit starkem Unkrautdruck empfiehlt es sich zum Beispiel, den gesamten Boden auszutauschen. Erst im Anschluss werden heimische Wildstauden gepflanzt oder Wildblumen eingesät. Diese brauchen nämlich besonders mageren Boden, um wachsen zu können.

Die Begehung der Flächen bildet gemeinsam mit der Schulung die Grundlage für den nächsten Schritt: die Detailplanung für die ausgewählten Flächen. Anschließend geht es dann an die Umsetzung. „Das Entscheidende dabei ist: Geduld, Geduld, Geduld“, betonte NABU-Projektleiter Martin Klatt. Das bestätigten die Erfahrungen aus Kommunen wie Wiesloch, die bereits länger ihre Flächen umgestalten, so Klatt weiter: „Dabei kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz. Auf manchen Flächen funktioniert das oft auf Anhieb gut, andere brauchen vielleicht etwas länger. Deshalb ist es wichtig, die Bevölkerung von Anfang an mit einzubeziehen, etwa über Artikel im Amtsblatt oder Führungen.“

Wildpflanzenflächen sind gut für Insekten und sparen langfristig Arbeit
Warum sich das für die Natur und die teilnehmenden Kommunen lohnt, erläuterte Martin Klatt in der Schulung: „Auf den Projektflächen entstehen wertvolle Wildpflanzenflächen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter entwickeln werden. Für die Insekten zählt jeder Quadratmeter. Bei der Anlage naturnaher Flächen gibt es einiges zu beachten. Zwar sehen beispielsweise einjährige Blühmischungen im ersten Jahr toll aus, müssen aber jährlich neu eingesät werden und verursachen daher in der folgenden Zeit mehr Arbeit. Deshalb setzen wir bei ‚Natur nah dran‘ auf mehrjährige Pflanzengemeinschaften, die zum jeweiligen Standort passen und die Flächen für viele Jahre zu wertvollen Biotopen machen.“



Teilnehmende Kommunen
An der Schulung nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe der für 2023 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen teil. Das sind: Bad Waldsee, Baienfurt, Böblingen, Ehingen, Eppelheim, Herrenberg, Hessigheim, Nürtingen, Rheinstetten, Schorndorf, Schwendi, Singen, Vörstetten, Wallhausen, Weil der Stadt und Wolfschlugen.

Hintergrund
Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Von 2022 bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemeinden gefördert. In der ersten Projektstaffel wandelten von 2016 bis 2021 bereits 61 Kommunen über 230.000 Quadratmeter naturnah um.

Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de.
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Wichtige Informationen zum Glasfaserausbau durch Unsere Grüne Glasfaser in Vörstetten

UGG
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Glasfaserausbau in Vörstetten durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) geht mit großen Schritten voran. Bald folgt die etappenweise Installation des Glasfaser-Hausanschlusses in den einzelnen Häusern und Wohnungen. UGG setzt alles daran, die noch ausstehenden Arbeiten so effizient wie möglich abzuwickeln, damit Sie schnellstmöglich vom neuen leistungsfähigen Glasfaser-Internet Gebrauch machen können.
Bauarbeiten in Vörstetten
Die Bauarbeiten in Vörstetten wurden bereits im April 2023 wieder aufgenommen. In enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt werden nur solche Maßnahmen ergriffen, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf in Ihrer Kommune weiterhin gewährleisten. Für die Arbeiten nimmt UGG keine öffentlichen Mittel in Anspruch, sondern baut rein eigenwirtschaftlich aus.

Hinweise zur Aktivierung des neuen Glasfaser-Hausanschlusses
Der Ausbau beinhaltet viele Teilabschnitte bis zur Fertigstellung: Wir möchten daher noch einmal darauf hinweisen, dass ein bloßer Glasfaser-Hausanschluss in Ihrer Immobilie nicht unmittelbar für einen nutzbaren Zugang zum Netz sorgt. Für die individuelle Nutzung der gelegten Hausanschlüsse sind zunächst der Ausbau und die anschließende Aktivierung des gesamten Netzes erforderlich. Sobald der individuelle Hausanschluss aktiviert und für Sie nutzbar ist, werden Sie hierüber individuell von Ihrem gewählten Internetanbieter informiert. Bei Fragen zu Ihrem Internetvertrag oder zu Ihrem Router wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Internetanbieter. In Vörstetten stehen Ihnen die Internetanbieter o2 und Stiegeler zur Auswahl.
Nehmen Sie Kontakt auf
Sollten Sie Fragen zum Glasfaserausbau oder den Hausanschlüssen in Vörstetten haben, können Sie über das Kontaktformular auf der UGG-Website oder über die Hotline (0800 410 1 410) Kontakt zu UGG aufnehmen. Bei Fragen zum eigenen Internetanschluss ist
der beauftrage Internetanbieter der richtige Ansprechpartner.
 

Wechsel im Forst: Förster Bernd Nold geht, Försterin Julia Lindinger kommt

Försterin, Julia Lindinger
Bernd Nold und Julia Lindinger
Förster Bernd Nold verlässt nach über 20 Jahren auf eigenen Wunsch hin beruflich den Landkreis Emmendingen. Er wechselt zum 1. April 2023 zur Forstdirektion an das Regierungspräsidium Freiburg, von wo er landesweit für die forstliche Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik zuständig sein wird.

Neue Ansprechpartnerin für die Wälder in Sexau, Denzlingen, Vörstetten und Reute wird ab dem 1. April 2023 Försterin Julia Lindinger sein. Seit zwei Jahren ist die 27-jährige gebürtige Siensbacherin bereits beim Forstamt Emmendingen tätig. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war bisher die Mitarbeit im Holzverkauf aus den vielen Privat- und Gemeindewäldern. Gleichzeitig war sie als Revierleiterin für rund 1100 Hektar Waldfläche in Yach zuständig. Dort hat sie die 70 Privatwaldbesitzer intensiv beraten und betreut. Kontaktdaten ab dem 1. April 2023 zu Revierförsterin Julia Lindinger: Mobil: 0175 885 81 96; E-Mail: .

Quelle: Landratsamt Emmendingen
Foto: Bernd Nold und Julia Lindinger
 

Sprechzeiten der Integrationsmanagerin und Flüchtlingssozialarbeiterin des Caritasverbandes

Die Sprechzeiten der Integrationsmanagerin und Flüchtlingssozialarbeiterin für geflüchtete Menschen finden immer am Donnerstag von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt.
Termine können nur nach Vereinbarung stattfinden.
Kontaktdaten
Hanna Schiebel
Mobil: 0173 5481883 (auch per WhatsApp möglich)
Mail:
 

Öffentliche Bekanntmachung

Langacker
Langacker
Öffentliche Auslegung
2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ (Gemeinde Vörstetten)

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen, Vörstetten und Reute hat am 25.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung
Um der anhaltenden Nachfrage an gewerblichen Bauflächen nachzukommen, soll am westlichen Rand der Gemeinde Vörstetten die gewerbliche Baufläche „Langacker II“ im Anschluss an die bestehenden Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Mit der Flächennutzungsplanänderung soll der Flächenbedarf der ortsansässigen Unternehmen in der Gemeinde Vörstetten bedient und damit der Gewerbestandort nachhaltig gestärkt werden.

Lage des Plangebiets
Die 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ liegt im Westen des Siedlungsgebietes der Gemeinde Vörstetten und schließt direkt an das bestehende Gewerbegebiet „Langacker“ bzw. „Grub“ an. Es umfasst ca. 1,7 ha. Es wird im Südosten durch die Straße „Langacker“ sowie durch das bestehende Gewerbegebiet und im Südwesten durch die K5131 begrenzt. Nordwestlich und nordöstlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im Einzelnen gilt der zeichnerische Teil der 2. Flächennutzungsplanänderung vom 16.01.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt mittels schwarzer, durchbrochener Linie dargestellt:



Der Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung, Flächensteckbrief und Umweltbericht sowie weiteren umweltbezogenen Informationen vom
10.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023
in den Rathäusern aller drei Mitgliedsgemeinden während der üblichen Dienstzeiten (Öffnungszeiten) öffentlich ausgelegt.

  • Rathaus der Gemeinde Denzlingen, Bauamt, Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
  • Rathaus der Gemeinde Reute, Hinter den Eichen 2, 79276 Reute; Dienstzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstagnachmittag von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
  • Rathaus der Gemeinde Vörstetten, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Beteiligungsunterlagen finden Sie ab dem 10.03.2023 auf den Internetseiten der
Gemeinde Denzlingen unter https://www.denzlingen.de/eip/pages/bebauungsplaene-im-verfahren.php (www.denzlingen.de  Planen & Bauen  Bauleitplanung und Gemeindeentwicklung  Bauleitpläne im Verfahren)
der Gemeinde Vörstetten unter https://www.voerstetten.de/eip/pages/oeffentliche-bekanntmachungen.php (www.voerstetten.de  Aktuelles  Öffentliche Bekanntmachungen) sowie
der Gemeinde Reute unter https://www.reute.de/unsere-gemeinde/bekanntmachungen (www.reute.de  Unsere Gemeinde  Informativ  Bekanntmachungen) sowie unter https://www.reute.de/index.php?id=1160 (www.reute.de  Rathaus & Service  Aus dem Rathaus).

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • ein Umweltbericht von Januar 2023 zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Aussagen zu Naturschutz (Pflanzen, Tiere, Schutzgebiete, Biotoptypen), zu Geologie und Boden, zu Erholungsfunktion und menschlicher Gesundheit, zum Flächenverbrauch, zum Grundwasserschutz, zu Klima und Luftqualität, zu Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgütern einschließlich aller Wechselwirkungen zwischen diesen Umweltbelangen, ihren Sekundärwirkungen und Kumulationswirkungen.
  • einzelne Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und dessen näheres Umfeld zu den Themen Artenschutz, Altlasten/Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserhaushalt, Naturschutz und Landwirtschaft sowie Flächenverbrauch.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – bei den drei Mitgliedsgemeinden (Anschriften s.o.) sowie per E-Mail an abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Denzlingen/Vörstetten/Reute, den 02.03.2023


gez. Markus Hollemann
Verbandsvorsitzender
Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute

Übergabe dreier Defibrillatoren an die Gemeinde Vörstetten

Defibrillatoren
Defibrillatoren
Am 06.02.23 übergab die „Region der Lebensretter“ und der DRK Ortsverein Vörstetten 3 Defibrillatoren an die Gemeinde.
Der DRK Ortsverein Vörstetten hatte im Herbst die Initiative ergriffen, um frei zugängliche Defibrillatoren in Schupfholz und Vörstetten zu installieren.
Diese erhöhen bei Herz-/Kreislaufstillständen, bzw. bei Kammerflimmern des Herzens die Überlebenschance deutlich.
Sie sind am Rathaus, der Heinz Ritter-Halle und in der Kaiserstuhlstraße in Schupfholz installiert und können von jeder Person, auch von Laien, bedient werden.
Mit den Gesamtkosten von 15.000€ sind die Geräte inklusive GPS-Ortungssystem, die beleuchteten und beheizten Behälter sowie die Wartung für die nächsten acht Jahre abgedeckt.
Bürgermeister Lars Brügner dankte den Initiatoren und den vielen Spenderinnen und Spender für die Anschaffung der Geräte. Stellvertretend für alle nahmen Herr Harald Nübling, Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau und Frau Yvonne Ritter, Dorfbäckerei Ritter Vörstetten, an der Übergabe teil. Diese Unternehmen hatten jeweils einen vierstelligen Betrag zur Verfügung gestellt.

Foto: ©Bruno Meyer
Personen von links nach rechts: Bürgermeister Lars Brügner, Harald Nübling (Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau), Yvonne Ritter (Dorfbäckerei Ritter), Katja Merz (Bereitschaftsleitung DRK Vörstetten), Andrej Hog (2. Vorsitzender des DRK Vörstetten), Alexander Breisacher (DRK KV Emmendingen/Region der Lebensretter), Jens Cornelis (Kassierer DRK Vörstetten)
 

Wir sind jetzt eine Fairtrade-Gemeinde!

Übergabe der Urkunde zur Fairtrade-Gemeinde
Übergabe der Urkunde zur Fairtrade-Gemeinde
Wir freuen uns, dass wir am vergangenen Sonntag offiziell zur Fairtrade-Gemeinde ernannt wurden und im Rahmen des Bürgertages von Fairtrade Deutschland die Urkunde überreicht bekommen haben.
Ab jetzt dürfen wir uns offiziell Fairtrade-Gemeinde nennen.

Als Fairtrade-Gemeinde können sich Gemeinden bewerben. Für den Titel Fairtrade-Gemeinde muss eine Kommune nachweislich fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel in allen Ebenen einer Kommune widerspiegeln.

Wir freuen uns riesig über diese Auszeichnung.

In diesem Zuge möchten wir uns recht herzlich bei allen Vereinen und Institutionen bedanken, die den Bürgertag in irgendeiner Form unterstützt oder mit einem Stand bereichert haben.
 

Verbandsgemeinden spenden Inkubator für das Igelnetzwerk Südbaden

Igel
Foto rechts oben: Die Bürgermeister Brügner, Hollemann und Schlegel übergeben den Inkubator an das Igelnetzwerk Südbaden V.l.n.r.: stellv. Vorsitzende Geraldine Hoffmann-Tournier, Beisitzerin Silke Kirste, Bürgermeister Markus Hollemann, Bürgermeister Michael Schlegel, Vorsitzende Birgit Schlegel, Pressesprecherin Anette Schmiderer, Bürgermeister Lars Brügner, Kassenwartin Anja Schenk, Beisitzer Michael Lipps (nicht auf dem Foto: Schriftführerin Marita Ferch)
Nicht nur exotische Tiere wie Pandas und Eisbären sind vom Aussterben bedroht. Auch viele einheimische Tierarten, u.a. der Igel, kämpfen ums Überleben. Die moderne Landwirtschaft hat den natürlichen Lebensraum der Igel weitgehend zerstört. Der großflächige Einsatz von Pestiziden, der Einsatz von Mährobotern, zunehmende Flächenversiegelung sowie der Klimawandel sind weitere Bedrohungen. Auch Gärten bieten selten noch geeignete Nist- oder Überwinterungsmöglichkeiten.

Die gemeinsame Spende der Gemeinden Denzlingen, Reute und Vörstetten unterstützt die ehrenamtliche Arbeit des Igelnetzwerks Südbaden. „Wir freuen uns über die großzügige Spende“, so die die Vorsitzende Birgit Schlegel. Mit dem neuen, in der Igelpflege vielseitig einsetzbaren Inkubator (Brutkasten) können schwache und verletzte Igel – insbesondere Igelbabys – mit Wärme, Luftfeuchtigkeit und Sauerstoffzufuhr unterstützt werden. In der Igelstation werden kranke, verletzte sowie untergewichtige Igel und verwaiste Igelbabys medizinisch versorgt und aufgepäppelt, bis sie wieder ausgewildert werden.

„Das Engagement der zahlreichen Helferinnen und Helfer des Igelnetzwerks Südbaden ist bewundernswert und lebensrettend“, sind sich die drei Bürgermeister Markus Hollemann, Michael Schlegel und Lars Brügner einig. „Der Klimawandel hat weitreichende Konsequenzen und es freut uns, dass wir die Arbeit des Igelnetzwerks Südbaden ein Stück weit unterstützen können.“

Einen aktuellen Bericht über das Igelnetzwerk Südbaden (Vorsitzende Birgit Schlegel, Vörstetten) finden Sie in der Mediathek von SWR/Landesschau 05.04.2022/Rubrik „Kurz und Bunt“ unter dem folgenden Link ab Minute 18.55 bis Minute 20.45:


https://www.swrfernsehen.de/landesschau-bw/landesschau-baden-wuerttemberg-vom-542022-100.html.

Fotos: Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute
 

Richtiges Befüllen und Entleeren von Schwimmbecken und Pools im eigenen Garten

Pool
Die Badezeit hat begonnen. Einen eigenen Pool im Garten zu haben ist wunderbar. Aber wie befülle ich das Becken? Wie viel Wasser benötigt der Pool? Soll ich zum Befüllen Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung nehmen? Oder Wasser aus einem Gartenbrunnen? Und wohin mit dem gebrauchten Wasser?

Das Kommunal- und Prüfungsamt und das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamtes Emmendingen haben auf die gängigsten Fragen Hinweise zum Befüllen und Entleeren von Swimmingpools zusammengestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise, damit das Befüllen und Entleeren Ihres Pools kein teures "Vergnügen" wird.

Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken und Pools auf privaten Grundstücken:
1. Befüllung
Die Befüllung von Schwimmbecken/Pools erfolgt i. d. R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Man kann nicht davon ausgehen, dass Grundwasser qualitativ immer unbedenklich ist. Daher ein Appell an alle Poolbesitzer, nur hygienisch einwandfreies Wasser mit Trinkwasserqualität für die Pools zu verwenden.

Rechtslage:
Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen die Wasserabnehmer nach den gemeindlichen Wasserversorgungssatzungen ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser decken. Dies gilt auch für die Befüllung von privaten Schwimmbecken/Pools (Anschluss- und Benutzungszwang). Eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden.
Eine Entnahme aus einem eigenen Brunnen ist nur zulässig, wenn für diesen Zweck eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde vorliegt. Diese wird i.d.R. innerorts aus Vorsorge- und Grundwasserschutzgründen für die Befüllung von Schwimmbecken/Pools im Privatbereich aufgrund des Klimawandels und des sich zunehmend einstellenden Wassermangels in den Sommermonaten nicht mehr erteilt. Es besteht hierfür auch keine Notwendigkeit, da es die Möglichkeit gibt, hygienisch einwandfreies Wasser aus dem öffentlichen Netz zu verwenden.

2. Entleerung
Poolwasser muss generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Bei Pools am Haus ist dies in der Regel kein Problem, in Kleingartenanlagen jedoch schon. Wenn keine öffentliche Abwasserentsorgung möglich ist, müssen Abwasserentsorger das Poolwasser mit einem Fahrzeug abpumpen und ordnungsgemäß entsorgen.
Wasser, das nach der Nutzung als „Schwimmbadwasser“ anfällt, ist Abwasser im Sinn des Wassergesetzes: Hierzu zählen nicht nur große Schwimmbecken, sondern auch die mobilen größeren Pools, die im Sommer im Garten aufgestellt werden. Das „Schwimmbadabwasser“ darf daher nicht auf dem Grundstück versickert, in den
Regenwasserkanal oder ein Gewässer eingeleitet, sondern muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden!
Wenn behandeltes Wasser aus dem Pool einfach versickert, in einen Regenwasserkanal oder sogar in ein natürliches Gewässer fließt, kann dies nicht nur einen negativen Einfluss auf Pflanzen haben, sondern kann auch zu einer Schädigung von Wasser- und Bodentieren sowie des Grundwassers führen.

Rechtslage:
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss nach den aktuellen Regelungen der Wassergesetze der beseitigungspflichtigen Kommune zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation überlassen werden.
Wasser in Schwimmbecken/Pools wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z.B. hygienisch) verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie durch z.B. Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken/Pools dar, das bei Einleitung in den Untergrund den Boden und das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst.

3. Gebühren
Die Wasser- und die Schmutzwassergebühr wird nach der Trinkwassermenge berechnet. Die Schmutzwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools über den Hauptwasserzähler bzw. des zusätzlichen geeichten Wasserzählers gemessen wurde. Eine Minderung der Schmutzwassergebühr ist nicht möglich, da (wie unter 2. erläutert) das Poolwasser als Schmutzwasser einzustufen ist.

Nähere Informationen über die aktuelle Höhe der Wasser- und Schmutzwassergebühr erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

4. Überwachung durch die Gemeinde
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 11). Die Einzelheiten sind in der Wasserversorgungs- sowie der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt. Die Gemeinde hat darüber zu wachen, dass die Vorschriften der Satzungen eingehalten und die auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden (§ 11 GemO; § 44 Abs. 6 sowie § 46 Abs. 6 WG B-W).
Hierzu hat die Gemeinde sowohl ein Auskunftsrecht als auch ein Zutrittsrecht auf das Grundstück und kann somit im Bedarfsfall Kontrollen durchführen (§ 11 GemO, § 99 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a KAG). Ein Verstoß gegen den Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 142 GemO).
 

Streuobstzensus Landkreis Emmendingen

Auf den Gemarkungen Denzlingen, Maleck, Mundingen, Reute, Vörstetten, Weisweil, Wyhl wurde der Streuobstbestand vollständig kartiert.
Somit wurden die einzelnen Bäume mit Obstart, Standort, sowie mit Eigenschaften die die Vitalität, Ertragsfähigkeit und den ökologischen Wert charakterisieren erfasst.

Über nachfolgenden Link können sie die Karten einsehen:

Streuobstzensus Landkreis Emmendingen
Termine
Di, 19.03.2024 20:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Foyer Heinz Ritter- Halle
Veranstalter: Chorios Gesangverein Vörstetten
Fr, 22.03.2024 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung des MGV
Wo: Alamannen- Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein Vörstetten
Sa, 23.03.2024 20:00 Uhr
Frühjahrskonzert
Wo: Heinz Ritter- Halle
Veranstalter: Musikverein Harmonie Vörstetten e.V
Do, 28.03.2024 17:00 Uhr
Verkauf geräucherter Forellen
Wo: Rathausplatz
Veranstalter: ASC Vörstetten
Do, 28.03.2024 19:00 Uhr
Gottesdienst am Gründonnerstag
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern