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Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

Geschäfte zur Deckung des angemessenen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau alleine vornehmen.
Dies hat dann Wirkung für beide. Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau für die Familie bestellt hat.
Voraussetzung ist, dass sich die Bestellung im Rahmen Ihrer ehelichen Lebensverhältnisse bewegt.

Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf den Lebensbedarf der Familie. Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau haften Sie beispielsweise nicht.

Vertiefende Informationen

Broschüre "Das Recht der Ehe - rechtliche Hinweise" (PDF)

Rechtsgrundlage

§ 1357 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs)

Freigabevermerk

Stand: 27.01.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Fr, 03.05.2024 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Sa, 04.05.2024 10:00 Uhr
Pflanzentauschbörse
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Di, 07.05.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mi, 08.05.2024 19:30 Uhr
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Deutsch- Französische Partnerschaft Vörstetten
Do, 09.05.2024 10:00 Uhr
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern