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Vaterschaft

Bei ehelich geborenen Kindern gilt grundsätzlich der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes.

Handelt es sich um ein nicht eheliches Kind, ist der Mann Vater des Kindes,

  • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Sind Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen.

Als Mutter eines nicht ehelichen Kindes können Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten. Es hilft Ihnen bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Zahlt der unterhaltsverpflichtete Vater des Kindes nicht oder nicht regelmäßig Kindesunterhalt, hat das Kind, das bei seiner alleinerziehenden Mutter lebt, einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Sie müssen den Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen.

Freigabevermerk

Stand: 22.06.2023

Verantwortlich: Sozialministerium und Justizministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Fr, 03.05.2024 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Sa, 04.05.2024 10:00 Uhr
Pflanzentauschbörse
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Di, 07.05.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mi, 08.05.2024 19:30 Uhr
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Deutsch- Französische Partnerschaft Vörstetten
Do, 09.05.2024 10:00 Uhr
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern