Aktuelle Infos zur Grundsteuerreform
Die Finanzverwaltung verschickt aktuell ein Infoschreiben an alle Eigentümer mit Grundbesitz in Baden-Württemberg, welches wichtige Hinweise für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung enthält.
Alle Grundstückseigentümer werden damit aufgefordert, eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken abzugeben.
Die Feststellungserklärung muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Maßgebend sind die Verhältnisse zum 01.01.2022.
Neben dem Aktenzeichen sind weitere Angaben zum Grundstück wie z.B. Größe und Bodenrichtwert anzugeben.
Ab Juli 2022 können diese Bodenrichtwerte für alle Grundstücke in Baden-Württemberg auf dem Internetportal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden.
Wichtig: Vor dem 1. Juli ist eine Abgabe der Feststellungserklärung nicht möglich.
Die Steuererklärung ist ab dem 1. Juli elektronisch über das Portal ELSTER abzugeben. Nur in begründeten Härtefällen kann die Erklärung in Papierform abgegeben werden. Hierfür kann ein entsprechender Papiervordruck beim zuständigen Finanzamt abgeholt werden.
Weitere Informationen unter www.grundsteuer-bw.de
Alle Grundstückseigentümer werden damit aufgefordert, eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken abzugeben.
Die Feststellungserklärung muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Maßgebend sind die Verhältnisse zum 01.01.2022.
Neben dem Aktenzeichen sind weitere Angaben zum Grundstück wie z.B. Größe und Bodenrichtwert anzugeben.
Ab Juli 2022 können diese Bodenrichtwerte für alle Grundstücke in Baden-Württemberg auf dem Internetportal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden.
Wichtig: Vor dem 1. Juli ist eine Abgabe der Feststellungserklärung nicht möglich.
Die Steuererklärung ist ab dem 1. Juli elektronisch über das Portal ELSTER abzugeben. Nur in begründeten Härtefällen kann die Erklärung in Papierform abgegeben werden. Hierfür kann ein entsprechender Papiervordruck beim zuständigen Finanzamt abgeholt werden.
Weitere Informationen unter www.grundsteuer-bw.de
Bodenrichtwerte für den Landkreis Emmendingen zum Stichtag 31.12.2020
Ab sofort können Sie die Bodenrichtwerte für alle Grundstücke im Landkreis Emmendingen zum Stichtag 31.12.2020 unter Angabe der Gemarkung und Flurstücknummer auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de selbst abrufen.
Die Gutachterausschüsse haben erste aktuelle Bodenrichtwerte bereitgestellt.
Hinweise:
Die in BORIS-BW bisher bereitgestellten Bodenrichtwertinformationen sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden! Hierzu befindet sich ein weiteres Portal im Aufbau, das an dieser Stelle ab dem 01.07.2022 zur Verfügung stehen wird.
Die mobile Anwendung der aktuellen Version steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie zwischenzeitlich Ihren PC, Laptop oder Tablet um BORIS-BW aufzurufen.
Die Gutachterausschüsse haben erste aktuelle Bodenrichtwerte bereitgestellt.
Hinweise:
Die in BORIS-BW bisher bereitgestellten Bodenrichtwertinformationen sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden! Hierzu befindet sich ein weiteres Portal im Aufbau, das an dieser Stelle ab dem 01.07.2022 zur Verfügung stehen wird.
Die mobile Anwendung der aktuellen Version steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie zwischenzeitlich Ihren PC, Laptop oder Tablet um BORIS-BW aufzurufen.
Informationsbeilage zu den Grundsteuerbescheiden 2022
Weitere Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform finden Sie unter anderem auch auf der Internetseite des Ministerium für Finanzen Baden Württemberg
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/