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Staatliche Ehrung von Lebensrettern anregen

Personen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.

Die Ehrung können Sie bei dem Bürgermeisteramt anregen, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.

Eine staatliche Ehrung kann auf folgende Arten erfolgen:

  • Verleihung der Rettungsmedaille
    • für Rettungen von Menschen aus Lebensgefahr, die mit Gefahr für das eigene Leben verbunden waren
  • öffentliche Anerkennung, wenn die Rettung
    • unter schwierigen Umständen ohne unmittelbare Gefahr für das eigene Leben geschah oder
    • ohne Erfolg geblieben ist

Neben der Ehrung können Lebensretter noch die folgenden Leistungen erhalten:

  • einen Geldbetrag als Ehrengabe
  • Schadensausgleich für erhebliche Sachschäden
  • ein Sachgeschenk (für Personen unter 18 Jahren)

Hinweis: Bei einer Verurteilung des Lebensretters oder der Lebensretterin wegen eines Verbrechens oder Vergehens kann von einer Ehrung abgesehen werden.

Formulare

Voraussetzungen

Möglicherweise haben Personen bei der Lebensrettung in Ausübung ihrer beruflichen oder dienstlichen Pflicht gehandelt. Für eine Ehrung muss die rettende Person bei der Rettungstat über ihre beruflichen Pflichten hinaus gehandelt haben.

Zuständige Stelle

das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die Ehrung des Lebensretters oder der Lebensretterin anzuregen.

Die zuständige Stelle ermittelt auf Ihre Anregung hin den Sachverhalt. Dann stellt sie beim Innenministerium einen Antrag auf staatliche Ehrung. Über die Ehrung entscheidet der Ministerpräsident auf Vorschlag des Innenministeriums. Auf eine Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.

Erforderliche Unterlagen

Sie sollten der Anregung Unterlagen aus Ihrem Besitz beifügen, die die Rettungstat nachweisen oder beschreiben, wie zum Beispiel:

  • Fotografien
  • Aufzeichnungen
  • Zeitungsartikel

Wenn Sie weitere Informationen wie zum Beispiel Beruf der rettenden Person oder örtliche Gegebenheiten haben, sind diese sehr hilfreich, um die Rettung bewerten zu können.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Innenministeriums über die staatliche Ehrung von Lebensrettern vom 22.12.1998 (GABl. 1999, S. 173)

Freigabevermerk

Stand: 23.08.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Sa, 07.10.2023 17:00 Uhr
- So, 08.10.2023 11:00 Uhr

Jubiläum
Wo: Dorfplatz
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
So, 08.10.2023 10.00 Uhr
Musik. Gottesdienst mit Chorios und dem Musikverein zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
Wo: Ev. Kirche
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde
So, 08.10.2023 11:00 Uhr
Erntedankgottesdienst
Wo: Gemeindezentrum Viehweidweg
Veranstalter: Liebenzeller Gemeinde
Mo, 09.10.2023 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal Rathaus
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Di, 10.10.2023 15:00
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte im Roteux-Quartier
Veranstalter: Vörstetter Miteinander
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern