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Staatliche Ehrung von Lebensrettern anregen

Personen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.

Die Ehrung können Sie bei dem Bürgermeisteramt anregen, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.

Eine staatliche Ehrung kann auf folgende Arten erfolgen:

  • Verleihung der Rettungsmedaille
    • für Rettungen von Menschen aus Lebensgefahr, die mit Gefahr für das eigene Leben verbunden waren
  • öffentliche Anerkennung, wenn die Rettung
    • unter schwierigen Umständen ohne unmittelbare Gefahr für das eigene Leben geschah oder
    • ohne Erfolg geblieben ist

Neben der Ehrung können Lebensretter noch die folgenden Leistungen erhalten:

  • einen Geldbetrag als Ehrengabe
  • Schadensausgleich für erhebliche Sachschäden
  • ein Sachgeschenk (für Personen unter 18 Jahren)

Hinweis: Bei einer Verurteilung des Lebensretters oder der Lebensretterin wegen eines Verbrechens oder Vergehens kann von einer Ehrung abgesehen werden.

Formulare

Voraussetzungen

Möglicherweise haben Personen bei der Lebensrettung in Ausübung ihrer beruflichen oder dienstlichen Pflicht gehandelt. Für eine Ehrung muss die rettende Person bei der Rettungstat über ihre beruflichen Pflichten hinaus gehandelt haben.

Zuständige Stelle

Das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die Ehrung des Lebensretters oder der Lebensretterin anzuregen.

Die zuständige Stelle ermittelt auf Ihre Anregung hin den Sachverhalt. Dann stellt sie beim Innenministerium einen Antrag auf staatliche Ehrung. Über die Ehrung entscheidet der Ministerpräsident auf Vorschlag des Innenministeriums. Auf eine Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.

Fristen

Zwei Jahre ab der Rettungstat.

Erforderliche Unterlagen

Sie sollten der Anregung Unterlagen aus Ihrem Besitz beifügen, die die Rettungstat nachweisen oder beschreiben, wie zum Beispiel:

  • Fotografien
  • Aufzeichnungen
  • Zeitungsartikel

Wenn Sie weitere Informationen wie zum Beispiel Beruf der rettenden Person oder örtliche Gegebenheiten haben, sind diese sehr hilfreich, um die Rettung bewerten zu können.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Innenministeriums über die staatliche Ehrung von Lebensrettern vom 22.12.1998 (GABl. 1999, S. 173)

Freigabevermerk

29.09.2023; Innenministerium Baden-Württemberg

 

Lebenslagen

Termine
Fr, 19.04.2024 19:33 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: VfR- Clubheim
Veranstalter: Vörstetter Schobbach- Männle
Sa, 20.04.2024 14:00 Uhr
Erstkommunion
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Sa, 20.04.2024 ganztags
Vörstetter Verschenketag
Wo: ganze Gemeinde
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
So, 21.04.2024 10:00 Uhr
Gottesdienst der Konfis
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 21.04.2024 11:00 Uhr
Der Frühling und die Liebe, Matinee
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux-Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V.
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern