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Steuerliche Aspekte für Bauherren

  • Arbeitnehmern wird die Vermögensbildung durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage ermöglicht. Der Arbeitgeber kann durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen (VL) in einer bestimmten Anlageform (z.B. Bausparvertrag) den Arbeitnehmer unterstützen.
  • Eine Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft getätigt haben und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Damit Steuern für Einkünfte aus der Erbringung von Bauleistungen nicht sofort durch den Bauherrn abgeführt werden müssen, ist eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts erforderlich.
  • Selbst genutztes Wohneigentum als private Altersvorsorge wird gefördert.
  • Aufwendungen für die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Hinweis: Die Eigenheimzulage können Sie seit dem 1. Januar 2006 für Neufälle nicht mehr in Anspruch nehmen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 02.09.2022 freigegeben.

Lebenslagen

Termine
So, 28.04.2024 10:00 Uhr
Konfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 28.04.2024 14:00 Uhr
Schleifchenturnier
Wo: Tennisplätze
Veranstalter: Vörstetter Tennisverein e.V
Mi, 01.05.2024 11:00 Uhr
Maihock
Wo: Pergola beim VfR- Clubheim
Veranstalter: Fussballförderverein VfR Vörstetten
Mi, 01.05.2024 Morgens
Traditionelles Maiwecken
Wo: Vörstetten und Schupfholz
Veranstalter: Musikverein Harmonie Vörstetten e.V
Fr, 03.05.2024 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern