Überführung aus dem Ausland
Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland müssen Sie als befördernde Person einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist
Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Rechtsgrundlage
§ 45 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (Verstorbene aus dem Ausland)
Freigabevermerk
14.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Erstkommunion
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Vörstetter Verschenketag
Wo: ganze Gemeinde
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Gottesdienst der Konfis
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Der Frühling und die Liebe, Matinee
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux-Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V.
Kandidatenvorstellung Gemeinderatswahl
Wo: Foyer Heinz Ritter- Halle
Veranstalter: SPD OV Vörstetten