Überführung aus dem Ausland
Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland müssen Sie als befördernde Person einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist
Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Rechtsgrundlage
§ 45 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (Verstorbene aus dem Ausland)
Freigabevermerk
14.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen

- So, 08.10.2023 11:00 Uhr
Jubiläum
Wo: Dorfplatz
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
Musik. Gottesdienst mit Chorios und dem Musikverein zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
Wo: Ev. Kirche
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde
Erntedankgottesdienst
Wo: Gemeindezentrum Viehweidweg
Veranstalter: Liebenzeller Gemeinde
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal Rathaus
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte im Roteux-Quartier
Veranstalter: Vörstetter Miteinander

