Bestattungsarten
Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.
Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
- Tuchbestattung (insb. für Muslime)
- Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)
Rechtsgrundlage
- § 30 Bestattungspflicht
- § 31 Bestattungspflichtige
- § 32 Bestattungsart
- § 4 Tuchbestattung
- § 5 (Urnenfriedhöfe
Freigabevermerk
14.11.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Seebestattung
- Feuerbestattung beantragen
- Naturbestattung beauftragen
Lebenslagen

- So, 08.10.2023 11:00 Uhr
Jubiläum
Wo: Dorfplatz
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
Musik. Gottesdienst mit Chorios und dem Musikverein zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
Wo: Ev. Kirche
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde
Erntedankgottesdienst
Wo: Gemeindezentrum Viehweidweg
Veranstalter: Liebenzeller Gemeinde
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal Rathaus
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte im Roteux-Quartier
Veranstalter: Vörstetter Miteinander

