Bestattungsarten
Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.
Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
- Tuchbestattung (insb. für Muslime)
- Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)
Rechtsgrundlage
- § 30 Bestattungspflicht
- § 31 Bestattungspflichtige
- § 32 Bestattungsart
- § 4 Tuchbestattung
- § 5 (Urnenfriedhöfe
Freigabevermerk
19.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Seebestattung
- Feuerbestattung beantragen
- Naturbestattung beauftragen
Lebenslagen
Jahreshauptversammlung
Wo: Roteux- Begegnungsstätte
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Frühlingsfest zur Saisoneröffnung
Wo: Alamannen- Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein Vörstetten
Notfalltraining für 12-16 Jährige im Straßenverkehr und Freizeit
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK Vörstetten
„Packsdrauf“ Solarbotschafter-Schulung
Wo: Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 30, Denzlingen
Veranstalter: Gemeindeverwaltungsverband
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Konfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde