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Naturbestattung beauftragen

Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.

Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen oder in einem ausgewiesenen Waldgrundstück.

Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.

Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Auf diese Namenstafel kann auf Wunsch auch verzichtet werden. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern grds. nicht möglich.

Achtung: Da Naturbestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Naturbestattung ist eine vorausgegangene Feuerbestattung (die verstorbene Person muss zunächst eingeäschert werden, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt werden kann). Daher gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger.

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.

Fristen

Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung und Bestattung der verstorbenen Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass bei der Untersuchung der verstorbenen Person keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt wurden (Zweite Leichenschau als Voraussetzung für die Einäscherung)

Kosten

Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.

Vertiefende Informationen

Keine.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Für die Beauftragung einer Naturbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz BW:

  • § 32 Bestattungsart
  • § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung

Bestattungsverordnung

  • § 5 Urnenfriedhöfe
  • § 16 Erlaubnis zur Feuerbestattung
  • § 24 Urnenbeschaffenheit
  • § 26 Urnenbestattung auf Friedhöfen

Freigabevermerk

17.10.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Sa, 27.04.2024 11:00 Uhr
Frühlingsfest zur Saisoneröffnung
Wo: Alamannen- Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein Vörstetten
Sa, 27.04.2024 14:00 Uhr
Notfalltraining für 12-16 Jährige im Straßenverkehr und Freizeit
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK Vörstetten
Sa, 27.04.2024 15:00 Uhr
„Packsdrauf“ Solarbotschafter-Schulung
Wo: Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 30, Denzlingen
Veranstalter: Gemeindeverwaltungsverband
> mehr Informationen
So, 28.04.2024 10:00 Uhr
Konfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 28.04.2024 14:00 Uhr
Schleifchenturnier
Wo: Tennisplätze
Veranstalter: Vörstetter Tennisverein e.V
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern