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Abmeldung einer Wohnung

Die Abmeldung einer Wohnung ist wie bisher nur bei Wegzug in das Ausland bzw. Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich.

Neu: gesetzlich ist hier künftig ein Zeitfenster von einer Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug vorgesehen. Wer möchte, kann seine Auslandsanschrift hinterlassen, um z.B. im Zusammenhang mit Wahlen erreichbar zu bleiben.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt bei der Meldebehörde, der Hauptwohnung z oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes.
Termine
Mo, 29.05.2023 10:00 Uhr
Pfingstmontag
Wo: Ev. Kirche
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde
Di, 06.06.2023 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte im Roteux-Quartier
Veranstalter: Vörstetter Miteinander
Mi, 07.06.2023 14:00 Uhr
Radtour vorbehltl. Wetterlage
Wo: Abfahrt vor der Heinz Ritter-Halle
Veranstalter: Sozialverband VdK OV Vörstetten
Mi, 07.06.2023 19:30 Uhr
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte im Roteux-Quartier
Veranstalter: Dt. Französische Partnerschaft
Fr, 09.06.2023 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte im Roteux-Quartier
Veranstalter: Ökumene
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern