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Spendenbescheinigung

Die Zuwendenden können Zuwendungen nur dann absetzen, wenn sie eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erhalten haben. 

Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind zum unmittelbaren Empfang abziehbarer Spenden berechtigt und dürfen selbst Zuwendungsbestätigungen erteilen.

Bei Zuwendungen von nicht mehr als 300 Euro genügt als Nachweis der Kontoauszug bzw. der Ausdruck bei Online-Banking , wenn der Empfänger ein steuerbegünstigter Verein ist und der von ihm erstellte Empfangsbeleg im Aufdruck enthält:

  • den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird
  • Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftsteuer
  • Angaben, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt

Zuwendende müssen die Zuwendungsbestätigung bzw. den vereinfachten Zuwendungsnachweis (einschließlich Empfangsbeleg) nicht mehr mit der Steuererklärung vorlegen; das Finanzamt fordert diese bei Bedarf an. Die Nachweise müssen von den Zuwendenden bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden, soweit das Finanzamt die Vorlage nicht schon vorher verlangt hat.

Höhe des Spendenabzugs:

Zuwendende können die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu gewissen Grenzen abziehen. Der Abzug der Zuwendungen ist auf eine Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt. Spenden, die diese Höchstgrenzen überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können in den Folgejahren im Rahmen der Höchstgrenzen abgezogen werden.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 13.09.2023 freigegeben.

Lebenslagen

Termine
Di, 07.05.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mi, 08.05.2024 19:30 Uhr
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Deutsch- Französische Partnerschaft Vörstetten
Do, 09.05.2024 10:00 Uhr
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Do, 09.05.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 10.05.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern