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Heimarbeit und Telearbeit

Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetzes (HAG) ist von Telearbeit zu unterscheiden.

Heimarbeit

Sie sind Heimarbeiter oder Heimarbeiterin, wenn Sie in einer selbst gewählten Arbeitsstätte allein beziehungsweise mit Ihren Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden arbeiten. Hausgewerbetreibende beschäftigen darüber hinaus nicht mehr als zwei fremde Hilfskräfte.

Sie unterliegen den Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes.

Es soll dem Risiko sozialer Benachteiligung dieser schwierig einsehbaren Arbeitsplätze vorbeugen.

Die Schutzvorschriften des HAG sind zwingend, können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.

Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags haben. Die Entgeltüberwachungsstellen bei den Regierungspräsidien überwachen die Entgelte und die sonstigen Vertragsbedingungen und kontrollieren regelmäßig die Heimarbeit vergebenden Betriebe als auch die in Heimarbeit Beschäftigten.

Telearbeit

Telearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeit außerhalb des Betriebes, im Privatbereich, leisten. Telearbeit findet an Bildschirmen statt und ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Voraussetzungen für Telearbeit sind:

  • Arbeitgeber hat Telearbeitsplätze eingerichtet
  • wöchentliche Arbeitszeit und Dauer der Einrichtung sind zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vertraglich vereinbart
  • Verbindung zum Arbeitgeber über Informations- und Kommunikationseinrichtungen.

Weitere Bedingungen können beispielsweise arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden:

  • Anwesenheitstage im Büro
  • Vereinbarung von Kernarbeitszeiten am Telearbeitsplatz
  • feste Zeiten zur Erreichbarkeit für Kunden, Kolleginnen / Kollegen und Vorgesetze
  • Zugangszeiten zum betrieblichen Zentralrechner.

Für den Arbeitgeber kann es finanzielle Vorteile haben, Telearbeit anzubieten. Es können damit qualifizierte Beschäftigte gehalten oder gewonnen werden.

Für Beschäftigte besteht durch Telearbeit die Möglichkeit Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 18.06.2019 freigegeben.

Lebenslagen

Termine
Di, 07.05.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mi, 08.05.2024 19:30 Uhr
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Deutsch- Französische Partnerschaft Vörstetten
Do, 09.05.2024 10:00 Uhr
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Do, 09.05.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 10.05.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern