Arbeitnehmer- und Personalvertretung
In den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft und in den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltungen ist den Beschäftigten ein Mitspracherecht bei Entscheidungen eingeräumt. Ziel ist die gerechte Behandlung der Beschäftigten.
Zu den Hauptaufgaben der Vertretungen zählen neben der Beteiligung an konkreten Personalmaßnahmen Fragen in Bezug auf die
- Ordnung im Betrieb oder der Dienststelle,
- Gestaltung der Arbeitsplätze,
- Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, z.B. Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung, Richtlinien zur Auswahl von Personal,
- Sozialeinrichtungen,
- Zeiterfassung und
- Leistungskontrolle.
Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen ist in folgenden Vorschriften geregelt:
- Betriebsverfassungsgesetz
- Mitbestimmungsgesetz
- Drittelbeteiligungsgesetz
In den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung müssen nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder Personalvertretungen gebildet werden. Für Richter und Soldaten bestehen Richter- und Soldatenvertretungen. Im Bereich der Kirchen sind Mitarbeitervertretungen nach kirchlichen Bestimmungen eingerichtet.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Sozialministerium haben ihn am 14.12.2023 freigegeben.
Lebenslagen
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Deutsch- Französische Partnerschaft Vörstetten
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten