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Erwerb eines Grundstücks

Allein durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, beispielsweise eines Grundstückskaufvertrags, werden Sie noch nicht Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks. Vielmehr müssen Sie sich mit dem Eigentümer oder der Eigentümerin darüber einig sein, dass das Eigentum am Grundstück auf Sie übergehen soll (Auflassung). Ebenso müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden.

Da es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags immer ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden. Er oder sie muss den Kaufvertrag auch notariell beurkunden. Oft ist es aber wichtig und hilfreich, schon von Beginn an die Hilfe eines Notars oder einer Notarin beziehungsweise eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen, um sich umfassend vertraglich beraten zu lassen.

Vollzogen ist der Eigentumswechsel erst dann, wenn Sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sind. Dies kann in der Regel erst dann geschehen, wenn dem Grundbuchamt der Nachweis vorliegt, dass Sie die angefallene Grunderwerbsteuer bezahlt haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Der Erwerb eines Grundstücks durch Erbfolge vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs. Er wird durch Grundbuchberichtigung im Grundbuch nachvollzogen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 18.08.2017 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine
So, 28.04.2024 10:00 Uhr
Konfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 28.04.2024 14:00 Uhr
Schleifchenturnier
Wo: Tennisplätze
Veranstalter: Vörstetter Tennisverein e.V
Mi, 01.05.2024 11:00 Uhr
Maihock
Wo: Pergola beim VfR- Clubheim
Veranstalter: Fussballförderverein VfR Vörstetten
Mi, 01.05.2024 Morgens
Traditionelles Maiwecken
Wo: Vörstetten und Schupfholz
Veranstalter: Musikverein Harmonie Vörstetten e.V
Fr, 03.05.2024 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern