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- Lebenslage
Bürgermeisterwahlen
Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. - Lebenslage
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. - Leistung
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen ➚
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen ➚
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Lebenslage
Stimmabgabe
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Stimmabgabe
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. - Lebenslage
Die Wahlorgane
Die Wahlorgane bei der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin sind: der Gemeindewahlausschuss ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk ein oder mehrere Briefwahlvorstände Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre … - Lebenslage
Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
Das passive Wahlrecht bei der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin (in … - Lebenslage
Was wird gewählt
Der Bürgermeister ist Vorsitzender beziehungsweise die Bürgermeisterin ist Vorsitzende des Gemeinderats und leitet die Gemeindeverwaltung. - Lebenslage
Weitere Informationen und Links
Unter dem Stichwort "Kommunalwahlen" bietet Ihnen die Landeszentrale für politische Bildung unter anderem anschauliche Informationen zum Thema Kommunalwahlen. - Lebenslage
Wahlergebnisse
Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. - Lebenslage
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. - Lebenslage
Wahlen und Bürgerbeteiligung
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. - Leistung
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen ➚
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen ➚
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen ➚
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen ➚
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. - Leistung
Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen ➚
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. - Leistung
Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen ➚
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. - Leistung
Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen ➚
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. - Leistung
Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen ➚
Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.