Einzelunternehmen
Eröffnen Sie alleine ein Unternehmen, sind Sie automatisch Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer.
Kleingewerbebetriebe müssen nicht ins Handelsregister eingetragen sein. Es reicht die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Gemeinde. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Rechtlich ist das Einzelunternehmen in §§ 1 - 104 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
Sie können sich auch ins Handelsregister als "eingetragener Kaufmann (e.K.)" eintragen lassen. Das kann aus Gründen der Außenwirkung sinnvoll sein. Damit gelten Sie als Vollkaufmann und sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Hinweis: Die doppelte Buchführung ist vorgeschrieben, wenn Sie mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Jahr machen oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr vorweisen. Einzelkaufleute mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro pro Geschäftsjahr sind von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Hier reicht eine einfache Buchführung.
Liegt ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe vor, sind Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Vertiefende Informationen
Gründung eines Einzelunternehmens
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
- Unternehmen gründen
Maihock
Wo: Pergola beim VfR- Clubheim
Veranstalter: Fussballförderverein VfR Vörstetten
Traditionelles Maiwecken
Wo: Vörstetten und Schupfholz
Veranstalter: Musikverein Harmonie Vörstetten e.V
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Pflanzentauschbörse
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V