Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vo llständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.04.2019 freigegeben.
Leistungen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
Lebenslagen
Jahreshauptversammlung
Wo: Roteux- Begegnungsstätte
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Frühlingsfest zur Saisoneröffnung
Wo: Alamannen- Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein Vörstetten
Notfalltraining für 12-16 Jährige im Straßenverkehr und Freizeit
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK Vörstetten
„Packsdrauf“ Solarbotschafter-Schulung
Wo: Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 30, Denzlingen
Veranstalter: Gemeindeverwaltungsverband
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Konfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde