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Meldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.
Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:
- Ausweisdokumente
- Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Lebenslagen
Termine
Do, 09.05.2024 10:00 Uhr
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Do, 09.05.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 10.05.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Sa, 11.05.2024 9:00 Uhr
Erste-Hilfe-Kurs
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: DRK Vörstetten
Erste-Hilfe-Kurs
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: DRK Vörstetten
Mo, 13.05.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten