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Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:

  • Feuerwerkskörper,
  • Schwarzpulver,
  • Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
  • Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

  • das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
  • das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine
Fr, 29.03.2024 10:00 Uhr
Gottesdienst zu Karfreitag
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Fr, 29.03.2024 19:00 Uhr
Karfreitagsgottesdienst
Wo: Gemeindezentrum Viehweidenweg
Veranstalter: Liebenzeller Gemeinde
Sa, 30.03.2024 20:30 Uhr
Osternachtsfeier mit Osterfeuer
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
So, 31.03.2024 07:00 Uhr
Auferstehungsfeier mit Posaunenchor
Wo: Kirchplatz und Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 31.03.2024 10:00 Uhr
Ostersonntag
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern