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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Formulare

Voraussetzungen

Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

  • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
  • keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.

Zuständige Stelle

Die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)

Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter : www.service-bw.de/zufi/leistungen/6

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie das Feuerwerk abbrennen wollen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.

Fristen

mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin

Erforderliche Unterlagen

Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:

Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.

Kosten

je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zum Sprengstoffrecht: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand

Bearbeitungsdauer

Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

31.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Fr, 19.04.2024 19:33 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: VfR- Clubheim
Veranstalter: Vörstetter Schobbach- Männle
Sa, 20.04.2024 14:00 Uhr
Erstkommunion
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Sa, 20.04.2024 ganztags
Vörstetter Verschenketag
Wo: ganze Gemeinde
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
So, 21.04.2024 10:00 Uhr
Gottesdienst der Konfis
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 21.04.2024 11:00 Uhr
Der Frühling und die Liebe, Matinee
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux-Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V.
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern