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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Formulare

Voraussetzungen

Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

  • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
  • keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.

Zuständige Stelle

Die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)

Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter : www.service-bw.de/zufi/leistungen/6

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der Sie das Feuerwerk abbrennen wollen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.

Fristen

mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin

Erforderliche Unterlagen

Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:

Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.

Kosten

je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zum Sprengstoffrecht: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand

Bearbeitungsdauer

Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

31.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Sa, 07.10.2023 17:00 Uhr
- So, 08.10.2023 11:00 Uhr

Jubiläum
Wo: Dorfplatz
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
So, 08.10.2023 10.00 Uhr
Musik. Gottesdienst mit Chorios und dem Musikverein zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
Wo: Ev. Kirche
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde
So, 08.10.2023 11:00 Uhr
Erntedankgottesdienst
Wo: Gemeindezentrum Viehweidweg
Veranstalter: Liebenzeller Gemeinde
Mo, 09.10.2023 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal Rathaus
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Di, 10.10.2023 15:00
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte im Roteux-Quartier
Veranstalter: Vörstetter Miteinander
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern