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Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Verfahrensablauf

Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende UVP-Portal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren über dieses Portal zugänglich zu machen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet

Freigabevermerk

  • 18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Fr, 19.04.2024 19:33 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: VfR- Clubheim
Veranstalter: Vörstetter Schobbach- Männle
Sa, 20.04.2024 14:00 Uhr
Erstkommunion
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Sa, 20.04.2024 ganztags
Vörstetter Verschenketag
Wo: ganze Gemeinde
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
So, 21.04.2024 10:00 Uhr
Gottesdienst der Konfis
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 21.04.2024 11:00 Uhr
Der Frühling und die Liebe, Matinee
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux-Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V.
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern