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Türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das EU-Assoziationsrecht gewährt türkischen Staatsangehörigen besondere, an den EU-Freizügigkeitsrechten orientierte Rechte.

Sie müssen für ihr Aufenthaltsrecht keinen Antrag stellen, sondern bekommen es automatisch, wenn sie die Voraussetzungen des Beschlusses des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 erfüllen.

Dies beinhaltet beispielsweise die Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung in einem EU-Mitgliedstaat.

Türkische Staatsangehörige müssen ihr Aufenthaltsrecht aber durch die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, die bei der Ausländerbehörde zu beantragen ist. Ein Verstoß gegen diese Nachweispflicht kann zu einem Bußgeld führen.

Bereits während des Antragsverfahrens halten sie sich rechtmäßig in Deutschland auf.

Im Antragsverfahren wird nur festgestellt, ob das Assoziationsrecht (noch) besteht.

Hinweis: Für sie gelten bei der Einreise die allgemeinen Bestimmungen, die für Drittstaatsangehörige gelten. Für die erstmalige Einreise und die daran anschließende erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen türkische Staatsangehörige daher ein nationales Visum, da das Assoziationsabkommen kein Zugangsrecht zum Bundesgebiet enthält.

Vertiefende Informationen

 

 

Rechtsgrundlage

  • Die aufenthaltsrechtliche Stellung von türkischen Staatsangehörigen richtet sich nicht nur nach dem für Drittstaatsangehörige geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sondern auch nach dem EU-Assoziationsrecht.
  • Das EU-Assoziationsrecht beruht auf dem Assoziierungsabkommen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei aus dem Jahr 1963 und auf dem von den Vertragsparteien im Jahr 1970 verabschiedeten Zusatzprotokoll (ZusProt).
  • Maßgeblich sind der auf dieser Grundlage vom Assoziationsrat erlassene Beschluss 1/80 (ARB 1/80) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-Assoziationsrecht.

Freigabevermerk

Stand: 05.07.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Di, 07.05.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mi, 08.05.2024 19:30 Uhr
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Deutsch- Französische Partnerschaft Vörstetten
Do, 09.05.2024 10:00 Uhr
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Do, 09.05.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 10.05.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern