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Erlöschen einer Stiftung

Stiftungen werden grundsätzlich auf Dauer errichtet. Dennoch kann es aus unterschiedlichen Gründen im Einzelfall zu Entwicklungen kommen, die zum Erlöschen einer Stiftung führen.

Als Erlöschensgründe kommen vor allem in Betracht:

  • vollständige Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Ablauf einer in der Satzung vorgegebenen Frist (bei Verbrauchsstiftungen)
  • Eintritt einer in Stiftungsgeschäft oder Satzung genannten auflösenden Bedingung
  • Eintritt von sonstigen in der Satzung festgelegten Umständen
  • Insolvenz
  • Zulegung der Stiftung zu einer anderen Stiftung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung – entweder auf Beschluss der zuständigen Stiftungsorgane, der von der Stiftungsbehörde genehmigt werden muss, oder durch Entscheidung der Stiftungsbehörde
  • Auflösung der Stiftung auf Beschluss der zuständigen Stiftungsorgane, der von der Stiftungsbehörde genehmigt werden muss (insbesondere wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann)
  • Aufhebung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde (insbesondere wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann oder weil das Gemeinwohl gefährdet ist)

Bei der Zulegung zu einer bestehenden Stiftung bzw. der Zusammenlegung mehrerer Stiftungen geht das Vermögen auf die aufnehmende bzw. die neue Stiftung über. Die übertragende Stiftung bzw. die übertragenden Stiftungen erlöschen, sobald die Entscheidung der Stiftungsbehörde unanfechtbar ist.

Bevor eine Stiftung aufgelöst oder aufgehoben wird, muss immer geprüft werden, ob nicht durch eine Änderung des Stiftungszwecks dem Willen der stiftenden Person besser entsprochen werden kann. Auch eine Zulegung zu einer anderen Stiftung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung sollten geprüft werden.

Erlischt eine Stiftung, muss eine Liquidation stattfinden. Eine Ausnahme ist der seltene Fall, dass das Vermögen an das Land Baden-Württemberg fällt.

Die Stiftungsbehörde gibt das Erlöschen der Stiftung im Staatsanzeiger bekannt und löscht diese aus dem Stiftungsverzeichnis.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Freigabevermerk

  • 04.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Fr, 03.05.2024 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Zäpfletrinker Vörstetten e.V
Sa, 04.05.2024 10:00 Uhr
Pflanzentauschbörse
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Di, 07.05.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mi, 08.05.2024 19:30 Uhr
Französischer Film
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Deutsch- Französische Partnerschaft Vörstetten
Do, 09.05.2024 10:00 Uhr
Jubelkonfirmation
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern