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Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden

Jeder Hundehalter sollte mindestens das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung kennen.

Die Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden sind in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt.
Zu den Anforderungen an die artgerechte Haltung gehören neben der bedürfnisgerechten Versorgung mit Futter und Wasser und einer ausreichenden Gesundheitsvorsorge vor allem ein regelmäßiger Auslauf und ausreichende Sozialkontakte, sowohl zu anderen Hunden als auch zu Menschen.

Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie Hundesteuer zahlen, die ihre Wohngemeinde erhebt. Die Hundesteuer ist je nach Gemeindesatzung unterschiedlich hoch.
Für bestimmte Hunderassen (zum Beispiel solche, die als Kampfhunde gelten) kann Ihre Wohnortgemeinde eine erhöhte Hundesteuer erheben.

Die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Baden-Württemberg in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde geregelt. Dort ist auch festgelegt, welche Hunde als gefährlich beziehungsweise als sogenannte "Kampfhunde" gelten.

Wenn Sie einen solchen Hund halten möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde eine Erlaubnis zur Haltung eines "Kampfhundes" beantragen. Dazu ist es notwendig, dass Sie nicht nur ein berechtigtes Interesse, sondern auch die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Bei Rassen, die laut Verordnung als Kampfhunde gelten, kann eine Verhaltensprüfung durchgeführt und die vermutete Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden.

Hinweis: Für Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft nicht widerlegt ist, besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Darüber hinaus besteht für weitere Rassen ein Leinenzwang. Individuell gefährliche Hunde jeder Rasse sind so zu halten, dass von diesen keine Gefahren für Personen und andere Tiere ausgehen.

Vertiefende Informationen

  • Der Deutsche Tierschutzbund hat die Broschüre "Die Haltung von Hunden" herausgegeben.
    Darin werden die wichtigsten Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, aber auch weitere Gesichtspunkte (zum Beispiel Hundekauf) erklärt.
  • Tipps, Hinweise und Fragebögen zur Beurteilung von Beißvorfällen und zur Ermittlung der konkreten Umstände eines Vorfalls erhalten Sie auf den Seiten des Innenministeriums.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

28.06.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine
Do, 28.03.2024 17:00 Uhr
Verkauf geräucherter Forellen
Wo: Rathausplatz
Veranstalter: ASC Vörstetten
Do, 28.03.2024 19:00 Uhr
Gottesdienst am Gründonnerstag
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Fr, 29.03.2024 10:00 Uhr
Gottesdienst zu Karfreitag
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
Fr, 29.03.2024 19:00 Uhr
Karfreitagsgottesdienst
Wo: Gemeindezentrum Viehweidenweg
Veranstalter: Liebenzeller Gemeinde
Sa, 30.03.2024 20:30 Uhr
Osternachtsfeier mit Osterfeuer
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern