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Rentenantrag

Der Beginn des Ruhestands rückt näher. Bitte beachten Sie, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht automatisch gezahlt wird. Sie muss immer beantragt werden. Stellen Sie den Rentenantrag daher rechtzeitig, idealerweise etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.

Informationen zum Rentenantrag auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Kurz-vor-der-Rente/Wie-beantrage-ich-meine-Rente/wie-beantrage-ich-meine-rente_node.htmll