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Suchergebnis

  • Leistung
    Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚
    Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.
  • Lebenslage
    Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge
    Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch.
  • Lebenslage
    Steuerliche Aspekte
    Der Vermögenszuwachs infolge Todes unterliegt der Erbschaftsteuer, der Vermögenszuwachs aufgrund einer Schenkung unter Lebenden unterliegt der Schenkungsteuer.
  • Lebenslage
    Vorweggenommene Erbfolge
    Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt.
  • Lebenslage
    Steuerliche Aspekte für Stiftungen
    Sowohl Stifter als auch Stiftungen können erst dann Steuervorteile in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt der Stiftung die Gemeinnützigkeit bescheinigt hat.
  • Lebenslage
    Steuerliche Gemeinnützigkeit
    Vereine können als juristische Personen des privaten Rechts vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich, unmittelbar und selbstlos …