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- Leistung
Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte) ➚
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld. - Leistung
Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen ➚
Wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und als Arbeitnehmerin ein Kind erwarten oder es schon bekommen haben, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. - Lebenslage
Entbindung
Von wesentlicher Bedeutung ist die Wahl des geeigneten Geburtsortes. - Lebenslage
Mutterschutzfristen
Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt dürfen schwangere Frauen und Mütter nicht beschäftigt werden (Schutzfrist). - Lebenslage
Meldung an den Arbeitgeber
Sie sollen Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft, sobald Ihnen diese bekannt ist, und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren. - Leistung
Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden ➚
Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen? - Leistung
Hausgeburt dem Standesamt melden ➚
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen. - Lebenslage
Finanzielle Hilfen und Rente
Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. - Lebenslage
Lohnersatzleistungen
Lohnersatzleistungen werden bei Wegfall des Entgelts von den Trägern der Sozialversicherung gezahlt - sie sind also nicht Arbeitsentgelt, selbst wenn der Arbeitgeber Zahlstelle sein sollte.
