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- Lebenslage
Gesetzliche Erbfolge
Gesetzliche Erben sind im Wesentlichen Verwandte und Ehepartner bzw. - Lebenslage
Erbfolge
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie unter Umständen rechtzeitig Vorsorge treffen. - Lebenslage
Gewillkürte Erbfolge
Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. - Lebenslage
Vorweggenommene Erbfolge
Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. - Leistung
Ausschlagung der Erbschaft erklären ➚
Wenn Sie Erbin oder Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. - Leistung
Nachlasssicherung betreiben ➚
Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen. - Leistung
Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen ➚
Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt … - Leistung
Erbschein einziehen ➚
Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen. - Leistung
Erbschein beantragen ➚
Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. - Leistung
Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen ➚
Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist. - Lebenslage
Pflichtteil
Als Erblasser können Sie durch eine Verfügung von Todes wegen selbst bestimmen, wer Sie beerben soll. - Lebenslage
Erbengemeinschaft
Gibt es im Erbfall mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. - Lebenslage
Gesetzliche Rentenversicherung
Die soziale Sicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bestimmten Gruppen von Selbstständigen im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie von Hinterbliebenen im Todesfall erfolgt im Wesentlichen … - Leistung
Unfallversicherung - Betrieb anmelden ➚
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. - Leistung
Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen ➚
Für viele Leistungen, wie beispielsweise Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung müssen Sie eine Zuzahlung leisten. - Leistung
Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte) ➚
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld. - Leistung
Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen ➚
Der Vormund hat gegen den Mündel einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die zum Zwecke der Vormundschaft anfallen. - Leistung
Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen ➚
Ein Verein, der Vormundschaften übernehmen will, braucht eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt. - Leistung
Vergütung als Berufsbetreuer oder Berufsvormund beantragen ➚
Sie führen als rechtlicher Betreuer die Betreuung in der Regel ehrenamtlich. - Leistung
Krankengeld für gesetzlich Versicherte beantragen ➚
Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in den meisten Fällen sechs Wochen lang weiter ausbezahlt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). - Lebenslage
Gesetzliche Unfallversicherung, Kinder und Schüler
Ihr Kind ist während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert. - Lebenslage
Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge
Der Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge erfordert keine Einigung und Eintragung im Grundbuch. - Leistung
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte beantragen ➚
Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, … - Leistung
Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen ➚
Wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und als Arbeitnehmerin ein Kind erwarten oder es schon bekommen haben, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. - Lebenslage
Lebensmittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo-BW"
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des Produktes und des verantwortlichen Unternehmers informieren bezüglich: Überschreitungen … - Lebenslage
Futtermittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo-BW"
Die zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörden müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des Produktes und des verantwortlichen Unternehmers informieren bezüglich: Überschreitungen … - Lebenslage
Erben und Vererben
Wie ist die gesetzliche Erbfolge? - Lebenslage
Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
Schrittweise Übertragung Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt. - Lebenslage
Annahme einer Erbschaft
Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten. - Lebenslage
Testament
Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen. - Lebenslage
Erbfall
Mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin tritt der Erbfall ein. - Lebenslage
Eigenhändiges Testament
Die einfachste und bequemste Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige Testament. - Lebenslage
Inhalt eines Testaments
Durch ein Testament können Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen frei festlegen, wer Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes bekommen soll.