Suchergebnis
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Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden ➚
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. - Leistung
Wohnsitz abmelden ➚
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. - Leistung
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden ➚
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen. - Leistung
Einschulungsuntersuchung wahrnehmen ➚
Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.