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Ein Bürgerbegehren einreichen

Möchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird?

Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, können Sie ein Bürgerbegehren einleiten. Dies kann zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens oder Ähnliches sein.

Für folgende Fälle ist kein Bürgerbegehren möglich:

  • Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist
  • Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung
  • die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister und der Gemeindebediensteten
  • die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Feststellung der Jahresabschlüsse
  • Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte
  • Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses
  • Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren

Voraussetzungen

  • Das Bürgerbegehren muss eindeutig formuliert sein, so dass der übereinstimmende Wille der unterzeichnenden Personen klar ersichtlich ist. Es muss Folgendes enthalten:
    • die Frage, die im Bürgerentscheid gestellt werden soll
    • eine Begründung
    • einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme
  • Es darf sich nicht um eine Angelegenheit handeln, über die es innerhalb der letzten drei Jahre schon einen Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens gegeben hat.
  • Es müssen mindestens sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde (höchstens aber 20.000 Personen) das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

Hinweis: Diese beantwortet Ihnen auch Ihre Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren haben.

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Verfahrensablauf

Sie müssen das Bürgerbegehren mit den Unterstützungsunterschriften schriftlich einreichen.

Amtliche Formulare gibt es nicht.

Benennen Sie möglichst bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschriften.
Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Bürgerbegehren abzugeben und entgegenzunehmen.
Benennen Sie niemand, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen.

Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, leitet er die Durchführung eines Bürgerentscheides ein.

Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat zwischenzeitlich selbst die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Fristen

Sie können das Bürgerbegehren jederzeit einreichen.

Ausnahme: Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bürgerbegehren (= Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids) mit
    • Angabe der Fragestellung des beabsichtigten Bürgerentscheids,
    • Begründung und
    • Kostendeckungsvorschlag
  • Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Der Gemeinderat prüft so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
Der Bürgerentscheid wird innerhalb von vier Monaten nach der Zulassungsentscheidung des Gemeinderats durchgeführt. Den genauen Tag legt der Gemeinderat fest.

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

06.11.2023Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
Sa, 20.04.2024 14:00 Uhr
Erstkommunion
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Sa, 20.04.2024 ganztags
Vörstetter Verschenketag
Wo: ganze Gemeinde
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
So, 21.04.2024 10:00 Uhr
Gottesdienst der Konfis
Wo: Evang. Kirche
Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde
So, 21.04.2024 11:00 Uhr
Der Frühling und die Liebe, Matinee
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux-Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V.
So, 21.04.2024 15:00 Uhr
Kandidatenvorstellung Gemeinderatswahl
Wo: Foyer Heinz Ritter- Halle
Veranstalter: SPD OV Vörstetten
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern