Umzug
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.
Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.
Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.
In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
Rechtsgrundlage
- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Bestimmung der Hauptwohnung)
Leistungen
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
Lebenslagen
Vortrag: Bergbau im Schwarzwald
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Jahreshauptversammlung
Wo: Roteux- Begegnungsstätte
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Frühlingsfest zur Saisoneröffnung
Wo: Alamannen- Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein Vörstetten
Notfalltraining für 12-16 Jährige im Straßenverkehr und Freizeit
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK Vörstetten
„Packsdrauf“ Solarbotschafter-Schulung
Wo: Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 30, Denzlingen
Veranstalter: Gemeindeverwaltungsverband
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