Umzug
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.
Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.
Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.
In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
Rechtsgrundlage
- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Bestimmung der Hauptwohnung)
Leistungen
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
Lebenslagen

- So, 03.12.2023 18:30
Raum der Stille
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
- Mo, 04.12.2023
Gemeinderatssitzung
Wo: Rathaus, Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
- Di, 05.12.2023 17:00
Kaffe, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux-Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander
- Fr, 08.12.2023
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux-Platz
Veranstalter: Ökumene
- So, 10.12.2023
Adventskaffee mit Andacht
Wo: Gemeindezentrum Viehweidweg
Veranstalter: Liebenzeller Gemeinde

