Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester
27.12.2025
Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu FachwerkhäusernMit Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und die traditionell stattfindenden Silvesterfeuerwerke möchte die Gemeindeverwaltung auf folgendes hinweisen:
Das Abrennen von handelsüblichen Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur volljährigen Personen in der Zeit vom 31.12.2025 bis 01.01.2026 gestattet.
Darüber hinaus ist gemäß § 23 des Sprengstoffgesetzes verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Analgen abzubrennen.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass das zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern sowie dem Freigelände des Alamannen-Museum nicht gestattet ist, da die rekonstruierten Häuser auf dem Gelände besonders empfindlich sind.
Die Gemeindeverwaltung und die Feuerwehr Vörstetten möchte an alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Nachdruck den Appell richten, dieses Verbot zu beachten. Eltern werden aufgefordert, auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken. Wir möchten alle Einwohnerinnen und Einwohner aus Gründen der Rücksichtnahme, des Lärmschutzes und unserer Umwelt zuliebe, um einen verantwortungsvollen und gemäßigten Umgang mit Feuerwerkskörpern bitten.
