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Vörstetten, das Dorf der Fachwerkhäuser:

 

 

 

 

Breitbandversorgung in Vörstetten
Ausschreibung für Voerstetten

Oeffentl. Bekanntmachung Breitbandversorgung Schupfholz


 

Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Google Street View

Um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte betroffener Hausbesitzer und -bewohner sowie zufällig aufgenommener Passanten und Fahrzeugbesitzer zu wahren, hat Google gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter anderem zugesagt, die Gesichter von Passanten und fotografierte Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen und Betroffenen ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses, ihrer Wohnung oder ihres Grundstückes einzuräumen. Widersprüche, die beispielsweise mit Hilfe des Mustertextes (siehe unten) verfasst werden können, können dem Unternehmen per Brief oder per eMail übersandt werden an:
Google Germany GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
streetview-deutschland@google.com

Musterwiderspruch-GoogleStreetView_

 

FUNDSACHEN:

Verloren/Gefunden
Es wurde folgende Fundgegenstände im Rathaus abgegeben. Diese können zu den üblichen Sprechzeiten im Rathaus abgeholt werden.
Tel.: 07666/9400-14

1 MB Marke: Felt
1 Schlüsselbund mit Autoschlüssel
1 Schlüsselbund mit Anhänger
1 Paar Nike Fußballschuhe, gr. 38

Hinweis: Meldet sich der Verlierer nicht, geht der Fundgegenstand nach 6 Monaten
auf den Finder bzw. die Gemeinde über (bei Gegenständen unter 5,- € sofort)

 

 

Stand: 03.05.2010



Verpflichtung und Vereidigung von Bürgermeister Lars Brügner am 21.12.2009



in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.12.2009 wurde der am 25.10.2009 gewählte Bürgermeister, Herr Lars Brügner, durch Bürgermeister-Stellv.Gemeinderätin Marta Putz verpflichtet und der Diensteid gemäß § 71 LBG abgenommen.

WAHLEN:


Bürgermeisterwahl am 25.Oktober 2009:
Vorläufiges Endergebnis:

 

 

 

 

Gemeindeverwaltung

Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
Tel. 07666-9400-0
www.voerstetten.de
       
  SCHNELLMELDUNG  
  Ergebnis der Bürgermeisterwahlen in Vörstetten am 25.10.2009
   
  Jahr  
  2009 in %
   
  Wahlberechtigte insgesamt: 2.263  
   
  Wähler insgesamt:/Wahlbeteiligung 1714 75,74
   
  davon Briefwähler: 361  
   
  Ungültige Stimmen: 3  
   
  Gültige Stimmen: 1711  
   
  Von den gültigen Stimmen entfallen  
  auf:  
   
1
Brügner, Lars 1182 69,08
2
Kleeb, Fränzi 444 25,95
3
Ruf, Kurt 84 4,91
4
Froß, Johannes 1 0,06
       
  Gesamt: 1711 100,00
       
Der Bewerber BRÜGNER hat mehr als die Hälfte der gültigen Simmen erhalten u. 
ist somit zum Bürgermeister gewählt (§ 45 Abs. 1 Gem0).

 

Ergebnisse der Bundestagswahl am Sonntag 27.09.2009 unter: http://www.landkreis-emmendingen.de

Wahlerergebnis EU-Wahl unter: www.landkreis-emmendingen.de


Vorläufiges Endergebnis GR-Wahl in Vörstetten:
Anzahl der Wahlberechtigten: 2281; Wähler: 1469 (64,40 %) ; Ungültige Stimmen: 21; Gültige Stimmen insgesamt: 16.601,


Ergebnisse der Gemeinderatswahl:

Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahlen am 07.06.2009 in Vörstetten
 
von den gültigen Stimmen Wahlbezirk 1 Wahlbezirk 2 Briefwahl Gesamt Reihenfolge
entfallen auf:  
 
1. CDU 4.205
 
 
01. Kerber Willi
849
Gewählt
02. Reinbold Horst
648
Gewählt
03. Kiener Manfred
292
Ersatz
04. Leimenstoll Ralf
641
Gewählt
05. Bühler Christine
204
Ersatz
06. Beck Ralph
464
Ersatz
07. Gerber-Schaub Sabine
178
Ersatz
08. Hog Andrej
190
Ersatz
09. Schlenker Heiko
163
Ersatz
10. Mutter Christof
145
Ersatz
11. Zwißler Axel
251
Ersatz
12. Koch Michael
180
Ersatz
4.205
2. FWV 6486
 
 
01. Putz Marta
1.255
Gewählt
02. Groß Thomas
1.340
Gewählt
03. Schmalen Günter
725
Gewählt
04. Windisch Wolf-Rainer
636
Gewählt
05. Ebbertz-Becker Beate
287
Ersatz
06. Höfflin Carmen
220
Ersatz
07. Frey Hansjörg
680
Gewählt
08. Dr. Agostini Hansjürgen
486
Ersatz
09. Sutter Anneliese
313
Ersatz
10. Pfluger Tanja
168
Ersatz
11. Wagner Eckart
208
Ersatz
12. Skibitzki Lothar
168
Ersatz
6.486
 
3. SPD 4.207
 
 
01. Dr. Schonhardt Thomas
1245
Gewählt
02. Mais-Kemmler Inge
465
Gewählt
03. Pawelke Bernhard
536
Gewählt
04. Bäckert Irmtraud
335
Ersatz
05. Bönsch Marlis
442
Ersatz
06. Scheffel Kirsten
210
Ersatz
07. Winsheimer Marc
246
Ersatz
08. Leimenstoll Andrea
240
Ersatz
09. Bär Peter
168
Ersatz
10. Hellgoth Klaus
110
Ersatz
11. van der Vliet Hans
141
Ersatz
12. Kürner Marc
69
Ersatz
4207
4. Junge Liste 1703
 
 
01. Schmidt Steffen  
420
Gewählt
02. Becker Markus  
246
Ersatz
03. Zimmermann Alexandra  
371
Ersatz
04. Wunderle Lisa  
343
Ersatz
05. Kölblin Patricia  
323
Ersatz
1703

 

Ergebnis der Kreistagswahlen am 07.06.2009 in Vörstetten ***
 
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
Briefwahl WB 01 WB02 Gesamt:
101 Frey Otto 50 140 98 288
102 Beck Karl Heinz 345 851 703 1899
103 Beck Daniel 29 39 48 116
104 Baumgartner Renate 6 12 8 26
105 Wöhrlin Rudolf 36 44 30 110
106 Schill Klaus 5 24 11 40
107 Bellinger Georg   2 14 2 18
473 1124 900 2497
FWV Freie Wähler e.V.    
201 Schlegel Michael 124 253 230 607
202 Nübling Barbara 10 14 17 41
203 Windisch Wolf-Rainer 164 382 365 911
204 Martin Harald 5 18 15 38
205 Schwaab Walter 16 28 37 81
206 Storz Helmut   8 11 13 32
327 706 677 1710
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
301 Behnke Elfriede 38 56 47 141
302 Raynor Wilma 200 406 425 1031
303 Jansen Frank 5 20 29 54
304 Elchlepp Dietrich 8 14 15 37
305 Hilden Roswitha 1 23 15 39
306 Nussbaum Klaus-Dieter 4 1 8 13
256 520 539 1315
Grüne Bündnis 90/Die Grünen    
401 Schwarz-Marstaller Angelika 59 144 112 315
402 Herb Friedbert 20 37 31 88
403 Kleis Karin 29 37 47 113
404 Jerke Ottmar 16 13 23 52
405 Rentrop Günter   21 10 32 63
145 241 245 631
FDP Freie Demokratische Partei    
501 Uehlin Reiner 5 36 18 59
502 Nübling Martin 9 19 12 40
503 Dick Michael 19 18 18 55
504 Erschig Christa 47 94 53 194
505 Gerber Andreas 30 158 116 304
506 Adolf Rainer 2 2 0 4
507 Massem Bernd   8 15 4 27
120 342 221 683
Gesamt: 1321 2933 2582 6836

Gesamtergebnis der Kreistagswahlen im Wahlbezirk II (Denzlingen-Vörstetten-Reute) unter:www.landkreis-emmendingen.de

 

 

Eröffnung des Rettungszentrums Vörstetten am 12. und 13. Juli 2008

 

 

 

 

Baugrundstücke im Neubaugebiet "Reutacker" Vergabe

Der Bebauungsplanentwurf für das Baugebiet "Reutacker" wurde inzwischen vom Gemeinderat beschlossen. Nach der Bekanntmachung der Offenlage im Amtsblatt vom 17.03.2005 ist er vom 29.03. bis 02. Mai 2005 ausgelegen. Die Zuteilung der Grundstücke an die beteiligten privaten Grundstückseigentümer ist ebenfalls erfolgt. Damit liegt nun fest, über welche Grundstücke die Gemeinde zur Vergabe verfügen kann. Ein Bebauungsplan und ein Zuteilungsplan sind im Bürgersaal des Rathaus Vörstetten ausgehängt und können während der Dienststunden eingesehen werden. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt auf der Grundlage der beschlossenen Grundsätze im Einzelfall durch den Gemeinderat. Interessenten werden gebeten eine Interessenmeldung beim Bürgermeisteramt Vörstetten abzugeben. Weitere Informationen liegen im Bürgersaal des Rathauses aus.

Gemeinde Vörstetten Vergabegrundsätze für das Baugebiet "Reutacker" Familienheime

1. Berücksichtigung von Bewerbern

Mit dem Baugebiet will die Gemeinde Vörstetten besonders jungen Familien und Paaren die Möglichkeit zur Erstellung eines Eigenheimes ermöglichen. Die Bewerber sollen nach folgenden Kriterien berücksichtigt werden, soweit sie nicht schon ein Grundstück von der Gemeinde Vörstetten erworben haben oder nicht über ein eigenes Baugrundstück verfügen oder eines von der Familie in absehbarer Zeit zu erwarten haben: Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. Dabei liegen nachfolgende Kriterien zu Grunde:
Sofern Grundstücke aus Gründen veräußert werden, die im Interesse der Gemeinde liegen, gelten diese nicht. a) Bewerber, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt leben, und aa) ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Vörstetten haben, ab) ihren Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren für die Dauer mind. drei Jahren in Vörstetten hatten; ac) seit mindestens drei Jahren in Vörstetten berufstätig sind
2. Reihenfolge der Berücksichtigung der Anträge
Die Vergabe erfolgt nach Vorliegen des Bebauungsplan-Entwurfs. Die bekannten Interessenten werden angeschrieben und über das Amtsblatt die Vergaben bekannt gemacht. Nach angemessener Mitteilungsfrist konkreter Grundstückswünsche mit Prioritäten erfolgt die Vergabe. Bei mehreren Bewerbungen für ein Grundstück entscheidet das Los.
3. Bebauungsfrist, Eigennutzung, Veräußerungsverbot, Vertragsstrafe
Der Erwerber ist verpflichtet, das erworbene Grundstück a) nicht unbebaut weiter zu veräußern, b) innerhalb von 3 Jahren ab Erwerb selbst zu bebauen, c) die größte Wohnung für die Dauer von 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit als Eigentümer selbst zu bewohnen und d) das bebaute Grundstück für die Dauer von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs nicht zu veräußern, auch nicht teilweise und kein Erbbaurecht zu bestellen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen Ziffern I, 4 a und 4 b hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis; eine Verzinsung findet nicht statt; Ziffern I, 4 c und 4 d wird eine Vertragsstrafe von 50 €/qm verkaufter Grundstücksfläche vereinbart.
4. Kaufpreis
Der Kaufpreis pro qm Grundstücksfläche (incl. Erschließungskosten) beträgt für Grundstücke für Einzelhaus: 370 € Doppelhaushälfte u. Reihenhaus: 360 € Der vorstehende Kaufpreis vermindert sich für Erwerber im Sinne des Abschnitts I, Ziffern 1 a) Mit zwei Kindern um 10 €/qm Mit mindestens drei Kindern, sowie für behinderte Bewerber oder im Haushalt lebende behinderte Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100 % und den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "BL" (blind), denen durch ihre Behinderung typische Baumehraufwendungen entstehen, um 15 € pro qm Grundstücksfläche. Die Kaufpreisminderung wird nur gewährt, sofern der Bewerber erstmalig ein Grundstück für Wohnbauzwecke von der Gemeinde Vörstetten erwirbt. Er muss die Einkommensgrenzen nach Abschnitt I Ziffer 3 einhalten. Der Abschlag vom Kaufpreis gilt nicht, wenn ein Erbbaurecht in Anspruch genommen wird. Der Abschlag wird erst gewährt, wenn die Maßnahme nachgewiesen ist.
5. Erschließungskosten
Die Erschließungskosten werden nach dem bestehenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Vörstetten und STEG Stuttgart abgerechnet. Beschlossen in der Öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 29.11.2004 geändert in der öff. Sitzung am 21.11.2005 gez. Beck, Bürgermeister

Bilder vom Neubaugebiet Reutacker: Stand Mai 2008

 


Meldung vom 20.04.2009
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