Linie 201 Nimburg – Freiburg
13:41 Uhr ab Unterreute, Alte Schule nach Freiburg fährt NICHT
13:56 Uhr ab Nimburg nach Freiburg fährt NICHT
14:00 Uhr ab Freiburg, ZOB nach Nimburg fährt NICHT
15:00 Uhr ab Freiburg, ZOB nach Reute fährt NICHT
Linie 202 Vörstetten - Reute - Emmendingen
nach Emmendingen fährt nur der Rufbus (nach Anmeldung)
Linie 203 Schupfholz - Denzlingen
Beachten Sie die neuen Verbindungen in den Schulferien:
15:25 Uhr ab Denzlingen, Bahnhof nach Vörstetten und Reute mit Anschluss von den Zügen 15:08 Uhr ab Waldkirch und 15:10 Uhr ab Freiburg
15:54 Uhr ab Reute bzw. 16:05 Uhr ab Vörstetten nach Denzlingen, Bahnhof von wo aus Anschluss nach Freiburg (16:17 Uhr) und Waldkirch (16:19 Uhr) besteht.
Linie 204 Umkirch - Gundelfingen
es fahren keine Busse
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Vörstetten vom 25.02.1997 zuletzt geändert am 30.11.2009
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.05.2013 folgende Änderungssatzung zu o.a. Wasserversorgungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung - WVS – wird neu eingefügt:
Die Wasserversorgung der Gemeinde Vörstetten wirtschaftet ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Artikel 2
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Vörstetten, den 13.05.2013
Brügner, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Am Mittwoch, 15.05.2013, 19.30 Uhr, findet in der Heinz Ritter-Halle, Marchstr. 46, 79279 Vörstetten, eine gemeinsame öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Es wird folgende Tagesordnung erlassen:
1. Informationen zur Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg
- Frau Behringer, Vertreterin des Staatlichen Schulamts Freiburg
2. Informationen zur Schulentwicklung im Bildungszentrum Denzlingen
- Schulleiterinnen / Schulleiter Bildungszentrum
Markus Hollemann Lars Brügner Michael Schlegel
Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister
Am Wochenende vom 10. bis 12. Mai 2013 feiert unsere Freiwillige Feuerwehr Vörstetten ihr 75jähriges Jubiläum. Wir freuen uns, Sie schon heute auf unser Jubiläumswochenende aufmerksam machen zu dürfen und Sie zu diesem Wochenende einzuladen.
Wir dürfen Sie schon einmal vorab auf die Programmpunkte hinweisen:
Am Freitagabend, 10. Mai 2013 um 19:30 Uhr, findet auf dem Werkgelände der Firma Bolz in der Breisacher Straße eine öffentliche Gemeinschaftsübung mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten aus Denzlingen, Reute und Vörstetten statt.
Am Samstag, 11. Mai 2013, beginnt unser Jubiläumsabend um 18:00 Uhr in der Heinz Ritter-Halle Vörstetten mit einem leckeren Abendessen. Ab 19:30 Uhr beginnt die Jubiläumsshow. Bert Rex, Moderator und Zauberkünstler, wird Sie durch die kurzweilige und unterhaltsame Jubiläumsfeier führen. Lassen Sie sich vom abwechslungsreichen Programm mitreißen. Da während des Hauptprogramms nur eine eingeschränkte Bewirtung stattfindet, würden wir uns ganz besonders freuen, wenn Sie schon um 18:00 Uhr kommen, und unsere Freiwillige Feuerwehr unterstützen.
Am Sonntag, 12. Mai 2013 findet bei der Heinz Ritter-Halle ein „Tag der offenen Tür“ mit Rahmenprogramm statt, der um 10:00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Heinz Ritter-Halle beginnt.
Wir freuen uns darauf, Sie an diesem Wochenende begrüßen zu dürfen!
Lars Brügner
Sergio Capobianco
Gemäß § 979 BGB können Fundräder, die bei der Gemeindeverwaltung Vörstetten abgeliefert worden sind, versteigert werden. Es handelt sich hierbei um Fundräder, die in das Eigentum der Gemeinde nach § 976 BGB übergegangen sind, weil der Finder auf seine Rechte verzichtet hat oder die ihm nach Fristablauf gehörende Sache nicht abgeholt hat.
Am Donnerstag, den 02.05.2013 findet deshalb um 17.00 Uhr auf dem Rathausplatz eine Versteigerung der Fundräder statt. Die Fahrräder können 15 Minuten vor Beginn der Versteigerung besichtigt werden.
Hinweis:
- Mehrere Fahrräder verschiedener Marken und Typen -
Einige Fahrräder befinden sich in nicht verkehrssicherem Zustand.
Für die Sommerferienbetreuung vom 25.07. bis 16.08.2013 sind bis jetzt nur wenige Anmeldungen eingegangen. Aufgrund der geringen Anmeldungen kann für den Zeitraum vom 25.07. bis 09.08.2013, in der nur die Grundschüler das Angebot nutzen können, die Betreuung noch nicht sicher zugesagt werden. Weitere Anmeldungen können gerne im Rathaus abgegeben werden, damit wir auch in diesem Jahr eine Ferienbetreuung erfolgreich durchführen können. Anmeldeformulare sind im Rathaus erhältlich und können auch gerne per E-Mail unter gemeinde@voerstetten.de angefordert werden.
Am 15.04.2013 wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung per Wahl folgende Schöffen und (Jugendschöffen) vorgeschlagen:
1. Wilke, Elke,
2. Ritter, Harald,
3. Waibel, Viktor,
Ferner wurden Dirk Götz und Lothar Skibitzki als Jugendschöffen vorgeschlagen. Eine Veröffentlichung der Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen erfolgt zuständigkeitshalber durch das Kreisjugendamt.
Die Vorschlagsliste gilt mit Veröffentlichung im heutigen Amtsblatt vom 18.04.2013 als öffentlich bekannt gemacht und liegt in der Zeit vom 19.04. bis einschl. 26.04.2013 zu jedermanns Einsicht beim Bürgermeisteramt Vörstetten, Freiburger Str. 2, 79279 Vörstetten aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, welche nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Am Mittwoch, 24.04.2013, 17:45 Uhr findet im Rathaus Reute, Sitzungszimmer, Hinter den Eichen 2, 79276 Reute
eine öffentliche Verbandsversammlung mit folgender Tagesordnung statt:
1. Verschiedenes und Fragen der Zuhörer
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3. Kooperation des Schulverbandes Otto-Raupp-Schule, Förderschule Waldkirch und des Schulverbandes Elztal-Schule
Vorstellung der Evaluation
4. Vorstellung der neuen Schulsozialarbeiterin Frau Landenberger
5. Durchführung der KIWANIS-Ferienschule in den Sommerferien im Bildungszentrum Denzlingen
6. Sanierung und Erweiterung Bildungszentrum Denzlingen
Verteilung und Abrechnung der Umlagen auf die Verbandsgemeinden
7. Bildung von Haushaltsresten
8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen-Vörstetten-Reute im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch für den Bereich „Freiburger Straße Ost“, Gemarkung Reute, Ortsteil Unterreute und Beschluss über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
9. Verschiedenes, Fragen, Anregungen
Fragestunde
Zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Vörstetten im Bürgersaal des Rathauses sind interessierte Bürgerinnen und Bürger am Montag, 15. April 2013, herzlich eingeladen.
I. Bauausschuss, Beginn 19:15 Uhr
Tagesordnung:
1. Neubau eines Carports mit Radbox auf dem Grundstück FN 3907, Reutackerring 16
2. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
II. Gemeinderat, Beginn 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.03.2013
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. „EXPO NATURA“ Projekt in Vörstetten?
5. barrierefreier Zugang zur Evangelische Kirche
6. Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen
7. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
8. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
9. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Sieben Jauchert, 1. Änderung und Erweiterung“ und der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sieben Jauchert, 1. Änderung und Erweiterung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Vörstetten hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2013 den
Bebauungsplan „Sieben Jauchert, 1. Änderung und Erweiterung“ nach § 10 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufstellten Örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ist auf dem Kartenausschnitt ersichtlich.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 18.03.2013. Dieser Lageplan ist auch für den Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften maßgebend.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Sieben Jauchert, 1. Änderung und Erweiterung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus Vörstetten, 1.OG, Vorzimmer des Bürgermeisters, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ent-schädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Ab-wägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Vörstetten, 04.04.2013
Gez.: Lars Brügner, Bürgermeister
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2,8 Abs. 2,11,13, 20 und 42, des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) alle in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Vörstetten am 18.03.2013 folgende Satzung zur Änderung der obigen Abwassersatzung beschlossen.
Artikel 1 - § 41 Absatz 1 und Absatz 2 der Abwassersatzung erhalten folgende Fassung:
§ 41
Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser: 1,55 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,51 €.
Artikel 2 - In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Vörstetten, 19.03.2013
Lars Brügner, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Linie 201 Nimburg – Freiburg
13:41 Uhr ab Unterreute, Alte Schule nach Freiburg fährt NICHT
13:56 Uhr ab Nimburg nach Freiburg fährt NICHT
14:00 Uhr ab Freiburg, ZOB nach Nimburg fährt NICHT
15:00 Uhr ab Freiburg, ZOB nach Reute fährt NICHT
Linie 202 Vörstetten - Reute - Emmendingen
nach Emmendingen fährt nur der Rufbus (nach Anmeldung)
Linie 203 Schupfholz - Denzlingen
Beachten Sie die neuen Verbindungen in den Schulferien:
15:25 Uhr ab Denzlingen, Bahnhof nach Vörstetten und Reute mit Anschluss von den Zügen 15:08 Uhr ab Waldkirch und 15:10 Uhr ab Freiburg
15:54 Uhr ab Reute bzw. 16:05 Uhr ab Vörstetten nach Denzlingen, Bahnhof von wo aus Anschluss nach Freiburg (16:17 Uhr) und Waldkirch (16:19 Uhr) besteht.
Linie 204 Umkirch - Gundelfingen
es fahren keine Busse
In der Gemeinderatssitzung am 18.03.2013 wurden die Spender für 10-maliges, 25-maliges und 50-maliges Blutspenden mit der entsprechenden Ehrennadel geehrt. Zur Stärkung gab es vom Bürgermeister zu den Dankesworten noch eine Flasche des Gemeindeweins. Insgesamt standen 9 Personen zur Ehrung an. Leider konnten nicht alle der zur ehrenden Personen zur Sitzung erscheinen. Die geehrten (anwesenden) Blutspender von links nach rechts: Jakob Kohn, Irmgard Rosenstengel, Werner Schmidt, Matthias Polland und Ottokarl Nehls.
Der § 15 und § 24a Wehrpflichtgesetz wird ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. An dessen Stelle tritt § 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht pro Jahr. Dabei übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (alle Personen des Jahrgangs 1996):
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 31.03.2013 an die Gemeindeverwaltung Vörstetten, Bürgerbüro, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten, zu richten.
Am 17.12.2012 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung die Abwassergebühren im neuen Gebührensystem („gesplittete Abwassergebühr“) beschlossen. Die Abwassergebührenbescheide wurden Mitte Februar verschickt und führten bei vielen Gebührenschuldnern zu Verwunderung und Verärgerung. Diese Reaktionen waren auch berechtigt, denn die Gebühren wurden tatsächlich fälschlicherweise zu hoch beschlossen.
Worin lag der Fehler?
Ich erkläre es etwas vereinfacht, aber im Wesentlichen kam der Fehler so zustande:
Das Ingenieurbüro hat auf Basis der Kosten 2011 eine kostendeckende Gebühr kalkuliert (1,51€/m³ und 0,51€/m²). Von unserer Seite kam dann die Info an das Ingenieurbüro, dass in den Jahren 2012 bis 2014 rechnerisch noch jeweils ca. 56.000€ Defizit entstehen, also diese Kosten zusätzlich in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen, was dann zu der Gebühr von 1,78€/m³ und 0,60 €/m² geführt hat.
Und darin liegt der Fehler: Wenn wir eine kostendeckende Gebühr beschließen, entsteht (bei gleich bleibenden Kosten) auch in den Folgejahren kein Defizit. Und deshalb haben wir eine viel zu hohe Gebühr beschlossen – ein ganz einfacher, aber umso peinlicherer Fehler.
Das Ingenieurbüro hat nun auf Daten der Kosten des Jahres 2012 neu kalkuliert: Die kostendeckende Gebühr liegt nun bei 1,55€/m³ Schmutzwasser und 0,51€/m² abwasserrelevante Fläche (also die notwendige Erhöhung zur Kostendeckung inklusive).
Was haben wir in der Zwischenzeit veranlasst, bzw. wie geht es weiter?
1. Die „Abbuchungsläufe“ zum 15.03. sowie zum 31.03. sind für Wasser und Abwasser ausgesetzt, d.h., wir buchen erst Mal keine Gebühren ab.
2. Der Gemeinderat wird am 18.03. rückwirkend eine entsprechende Gebührenänderung beschließen.
3. Das Rechenzentrum erstellt nach Satzungsbeschluss neue Jahresabrechnungen für das Jahr 2012.
Ich möchte mich bei Ihnen für diesen Fehler und den entstandenen Ärger entschuldigen. Beim Gemeinderat möchte ich mich für die fehlerhafte Beschlussvorlage, welche zu dem Fehler geführt hat, entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Brügner
Zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Vörstetten im Bürgersaal des Rathauses sind interessierte Bürgerinnen und Bürger am Montag, 18. März 2013, herzlich eingeladen.
I. Bauausschuss, Beginn 19:25 Uhr
Tagesordnung:
1. Neubau eines Lebensmittelmarktes mit 9 Wohneinheiten, 9 Carports und 55
Stellplätzen auf dem Grundstück FN 1345, Breisacher Straße 29
2. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
II. Gemeinderat, Beginn 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.02.2013
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Blutspenderehrung 2013
5. Bürgerbeteiligungsprojekt „Zukunftswerkstatt“ – Vorstellung der Grundsatzidee
und Beschlussfassung über Bürgerinteressenserkundung
6. Bebauungsplan „Sieben Jauchert, 1. Änderung und Erweiterung“
Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
7. Neubau eines Lebensmittelmarktes mit 9 Wohneinheiten, 9 Carports und 55
Stellplätzen
8. Abwassergebührenkalkulation und Beschlussfassung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde
Vörstetten
9. Kinderbetreuung – Antrag „Der kleinen Strolche“ e.V.
10. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
11. Fragemöglichkeit für Zuhörer.
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